Gesellschaftsrecht

Die Wahl der Gesellschaftsform bei der Firmengründung
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Wer selbstständig tätig sein und eine Firma gründen möchte, sollte sich zunächst über die möglichen Rechtsformen des Unternehmens informieren und diese schließlich auswählen. Man unterscheidet hierbei zwischen Einzel- und Personenunternehmen sowie Kapitalgesellschaften. Welche der jeweiligen Gesellschaftsform gewählt werden sollte, ist maßgeblich von den Unternehmenszielen und der Anzahl der am Unternehmen beteiligten Menschen abhängig. Hier ist es wichtig, individuell zu entscheiden und sich ggf. von einem Steuerberater ausführlich beraten zu lassen.

Alle Gesellschaftsarten im Überblick

Personengesellschaften

Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und besitzen deshalb nach dem Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit, wenngleich sie in der Praxis – mit Ausnahme der Stillen Gesellschaft – von ihrem Mitgliederbestand unabhängige Träger von Rechten und Pflichten sind.

  • EWIV - Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
  • GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • KG - Kommanditgesellschaft
  • oHG - offene Handelsgesellschaft
  • Partenreederei
  • PartG - Partnerschaftsgesellschaft
  • Stille Gesellschaft

Körperschaften

Nichtkapitalistische Körperschaften
Der eingetragene Verein (e. V.) und die rechtsfähige Stiftung sind ebenfalls eigenständige juristische Personen, jedoch keine Kapitalgesellschaften. Der Verein hat Mitglieder, aber nicht notwendig ein Vermögen. Die rechtsfähige Stiftung hat ein dauerhaft dem Stiftungszweck gewidmetes Vermögen, aber keine Mitglieder, Gesellschafter oder Eigentümer.

Kapitalgesellschaften
Bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristische Personen.

  • AG - Aktiengesellschaft
  • eG - eingetragene Genossenschaft
  • GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • KGaA - Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • REIT-AG - Aktiengesellschaft, ausschließliche Tätigkeit im Immobiliensektor
  • SCE - Europäische Genossenschaft
  • SE - Europäische Aktiengesellschaft
  • UG - Unternehmergesellschaft

Quelle: wikpiedia


Einzel- und Personengesellschaften

Die Einzelfirma ist ein Unternehmen, das vom Inhaber geführt wird und daher sehr leicht zu gründen ist. Vielfach genügt sogar eine einfache Gewerbeanmeldung, um geschäftliche Aktivitäten beginnen zu können. Das Einzelunternehmen wird daher häufig von Handwerkern oder im Einzelhandel gewählt. Zu beachten ist jedoch, dass Einzelunternehmen nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern vielfach auch mit dem Privatvermögen der Eigentümer haften. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GdBR, hingegen ist ein Zusammenschluss mehrerer Privat- und Geschäftsleute, die gemeinsam beruflich aktiv werden wollen. Gleiches gilt für die Offene Handelsgesellschaft OHG, wo wiederum mehrere Geschäftsgründer vorhanden sind. Stammkapital wird bei allen drei Gesellschaftsformen nicht benötigt, sodass die Firmengründung vergleichsweise günstig und auch ohne eigenes Vermögen vorgenommen werden kann. Bei beiden Unternehmensformen haften auch hier die jeweiligen Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Einzel- und Personengesellschaften haben dabei den Vorteil, dass sie relativ leicht zu gründen sind und bei einer Firmengründung neben dem Businessplan oft keine weitere fachliche Unterstützung benötigt wird.

Kapitalgesellschaften

Bei einer Unternehmensgründung besteht zudem die Möglichkeit, sich für eine Kapitalgesellschaft zu entscheiden. Der große Unterschied ist hierbei, dass die Gesellschafter nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften, sondern hierfür ausschließlich das Geschäftsvermögen zur Verfügung steht. Die am häufigsten gewählte Kapitalgesellschaft ist die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Meist sind bei der Gründung nur wenige Gesellschafter vorhanden, die gemeinsam in einem Unternehmen tätig werden wollen. Als Kapitalgesellschaften können zudem die KG sowie die GmbH & Co. KG gewählt werden. Für größere Unternehmen bietet sich zudem die Gründung einer Aktiengesellschaft an. Diese sind börsennotiert und haben so die Möglichkeit, Aktien für die Finanzierung verschiedener Projekte auszugeben. Zunehmend wird eine solche Aktiengesellschaft auch für kleinere Unternehmen interessant, um alternative Finanzierungen in Anspruch nehmen zu können. Unabhängig davon, für welche Kapitalgesellschaft man sich entscheidet, ist der Aufwand für die Gründung vergleichsweise hoch. Nicht nur, dass Steuerberater benötigt werden, die Gründung muss auch im Amtsgericht angezeigt werden. Um diesem Arbeits- und Zeitaufwand zu entgehen, greifen immer mehr Gründer auf bereits bestehende Vorratsgesellschaften zurück. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich bereits um arbeitsfähige Gesellschaften, die bisher jedoch noch nicht tätig waren. Vermittler wie die Foratis-Vorratsgesellschaften vermitteln diese Unternehmen und sorgen so dafür, dass Firmengründer sehr schnell an ihre Arbeit geben können. Der Gründungsaufwand für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine UG oder eine AG kann so ausgelagert und die Kosten hierfür können gesenkt werden.



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