Arbeitsrechtliche Regelungen zur Bildschirmarbeitsplatzbrille:
Was Arbeitnehmer wissen sollten

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In der heutigen Arbeitswelt verbringen viele Menschen einen Großteil ihres Tages vor Bildschirmen. Diese intensive Nutzung kann die Augen erheblich belasten. Um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, gibt es gesetzliche Regelungen zur sogenannten Bildschirmarbeitsplatzbrille. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer konkret? Hier erfahren Sie die Antwort!

Was ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist eine speziell angefertigte Sehhilfe, die auf die Anforderungen am Computerarbeitsplatz abgestimmt ist. Sie unterscheidet sich von normalen Alltagsbrillen oder Lesebrillen.

Merkmale der Bildschirmarbeitsplatzbrille

  • Individuelle Anpassung: Die Brille wird exakt auf den optimalen Arbeitsabstand zwischen Bildschirm und Augen angepasst.
  • Verhinderung von Augenbelastung: Sie reduziert Symptome wie trockene Augen, Kopfschmerzen und Nackenverspannungen.
  • Pflicht des Arbeitgebers: Unter bestimmten Bedingungen muss der Arbeitgeber die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille übernehmen.

Eine Standardbrille erfüllt diese Anforderungen häufig nicht, weshalb der Gang zu einem Optiker oder einem anderen Fachbetrieb sinnvoll ist.

Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Der Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist in der EU-Richtlinie 90/270/EWG sowie im deutschen Arbeitsschutzgesetz geregelt. Diese Regelungen schreiben vor, dass Arbeitgeber für den Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich sind.

Voraussetzungen für den Anspruch

  1. Regelmäßige Bildschirmarbeit: Der Anspruch gilt, wenn ein erheblicher Teil der Arbeitszeit vor dem Bildschirm verbracht wird.
  2. Augenbelastung durch Bildschirmarbeit: Ein Augenarzt oder Optiker muss bestätigen, dass die Arbeit vor dem Bildschirm Sehstörungen oder Überanstrengungen verursacht.
  3. Unzureichende Standardbrille: Wenn eine normale Sehhilfe nicht ausreicht, ist eine spezielle Arbeitsplatzbrille erforderlich.

Rechtsgrundlagen im Überblick

Rechtsvorschrift

Inhalt

Arbeitsschutzgesetz § 3 Abs. 1

Verpflichtet den Arbeitgeber, für die Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen.

Bildschirmarbeitsverordnung § 6 Abs. 2

Legt fest, dass der Arbeitgeber eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens ermöglichen muss.

EU-Richtlinie 90/270/EWG Art. 9

Fordert, dass Arbeitnehmer bei Bedarf spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit erhalten.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen. Diese Pflicht umfasst auch die Bereitstellung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen, wenn diese notwendig sind.

1. Augenuntersuchungen anbieten

Arbeitgeber müssen regelmäßige Augenuntersuchungen ermöglichen. Diese Untersuchungen können von einem Betriebsarzt oder einem externen Optiker durchgeführt werden. Dabei wird festgestellt, ob der Mitarbeiter eine spezielle Brille benötigt.

2. Kostenübernahme

Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille tragen, wenn:

  • Der Mitarbeiter nachweislich eine solche Brille benötigt.
  • Die Brille ausschließlich für die Arbeit am Bildschirm verwendet wird.

Nicht übernommen werden Kosten für Alltagsbrillen oder Kontaktlinsen, die unabhängig von der Bildschirmarbeit benötigt werden.

So machen Arbeitnehmer Ansprüche geltend

Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen, um Ansprüche auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erfolgreich geltend zu machen.

1. Dokumentation des Bedarfs

  • Beschwerden dokumentieren: Notieren Sie Symptome wie Augenbrennen oder Kopfschmerzen.
  • Augenuntersuchung vereinbaren: Wenden Sie sich an den Betriebsarzt oder einen spezialisierten Optiker z. B. in Frankfurt, um eine professionelle Untersuchung durchführen zu lassen.

2. Antrag stellen

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich über den Bedarf an einer Bildschirmarbeitsplatzbrille.
  • Fügen Sie das Gutachten des Augenarztes oder Optikers bei, dass die Notwendigkeit bestätigt.

3. Kostenübernahme klären

  • Klären Sie, ob der Arbeitgeber die Kosten direkt übernimmt oder ob eine Erstattung erfolgt.
  • Bewahren Sie alle Belege für eventuelle Rückerstattungen auf.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Kostenübernahme für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist klar geregelt, kann jedoch in der Praxis variieren.

Kosten, die typischerweise übernommen werden

  • Untersuchungskosten: Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Sehtests, die durch den Betriebsarzt oder einen externen Optiker durchgeführt werden.
  • Brillengestell und Gläser: Die Kosten für ein funktionales Brillengestell und angepasste Gläser werden übernommen, wenn die Brille ausschließlich für die Arbeit benötigt wird.

Was der Arbeitnehmer selbst zahlen muss

  • Kosten für Designerbrillen oder zusätzliche Komfortfunktionen (z. B. Entspiegelung oder Tönung) übernimmt der Arbeitgeber in der Regel nicht.

Wichtige Tipps für Arbeitnehmer

  • Untersuchung frühzeitig anfordern: Warten Sie nicht, bis Symptome wie Kopfschmerzen oder verschwommenes Sehen auftreten.
  • Spezialisten konsultieren: Ein Optiker oder ein Betriebsarzt kann Ihnen helfen, die richtige Brille zu finden.
  • Rechte einfordern: Scheuen Sie sich nicht, Ihre Ansprüche auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille geltend zu machen.

Mit diesem Wissen können Arbeitnehmer sicherstellen, dass ihre Gesundheit am Arbeitsplatz geschützt wird und sie die Vorteile einer Bildschirmarbeitsplatzbrille optimal nutzen können.



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