Die Abtretung von Forderungen, die auch als Zession bezeichnet wird, ist eine häufige Form der Kreditsicherung. Hierbei wird eine Forderung, etwa eine Mietforderung oder auch Ansprüche aus einer Lebensversicherung, einfach an die Bank als Gläubiger abgetreten. Diese hat dann bei Nichtzahlung der Kreditraten sowie einem erfolglosem Mahnverfahren das Recht, an den jeweiligen Schuldner heranzutreten und die Zahlung zu fordern. Bei einer Lebensversicherung etwa wird die Auszahlung der Versicherungssumme gefordert, um hiermit die noch offene Darlehensschuld zu begleichen. Bei der Zession von Miet- oder Lohnzahlungen hingegen kann der Schuldner, also der Arbeitgeber oder der Mieter, die Zahlungen dann nur noch an die Bank leisten, die hiermit wiederum offene Salden decken kann. Eine solche Absicherung von Darlehen kann durchaus sinnvoll sein, denn das Risiko eines Kreditausfalls ist hierdurch weitaus geringer. Der Kreditvergleich sowie der Kreditrechner zeigen zudem bei abgesicherten Krediten deutlich geringere Zinsen, sodass es durchaus sinnvoll ist, einen Abtretungsvertrag zu vereinbaren.
In der Praxis werden zwei Varianten der Forderungsabtretung genutzt. Dies ist zum einen die offene Zession. Hierbei wird der Schuldner direkt über den Vertrag informiert und muss dies in seinen Unterlagen vermerken. Dies ist beispielsweise bei Lebensversicherungen der Fall. Die Versicherung erhält dann eine Ausfertigung der Abtretungserklärung und kann, im Todesfall etwa, nur noch an die Bank den Vermögenswert schuldbefreiend leisten. Bei der Abtretungserklärung von Miet- oder Lohnforderungen hingegen handelt es sich in aller Regel um eine stille Zession. Sowohl Mieter wie auch Arbeitgeber erfahren somit nichts von den Verträgen und der Kreditnehmer kann seine Darlehen für sich behalten. Erst dann, wenn ein Verzug eintritt und die Mahnungen nicht erfolgreich waren, werden die Schuldner informiert. Eine schuldbefreiende Zahlung ist auch dann nur noch an die jeweilige Bank möglich.