Im Rahmen der Kreditprüfung ermitteln die Banken die Bonität eines Kreditnehmers und stellen so dessen Kreditwürdigkeit fest. Als kreditwürdig gilt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und über ein festes Einkommen verfügt, mit dem später die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen für das Darlehen erbracht werden können. Angaben zum Einkommen sowie zu den vorhandenen Verbindlichkeiten müssen bereits bei der Antragstellung im Darlehensvertrag gemacht werden. Die Bank erstellt hieraus eine Haushaltsrechnung, um Einnahmen und Ausgaben gegenüber zu stellen. Wird bei dieser Rechnung ein Haushaltsüberschuss ermittelt, kann der Kredit grundsätzlich vergeben werden. Bei ihrer Bonitätsprüfung verlassen sich die Banken natürlich nicht ausschließlich auf die Angaben im Kreditvertrag, denn hier können sich durchaus Fehler einschleichen. Vor allem dann, wenn der Antrag online gestellt und auf elektronischem Wege übermittelt wird. Für die Kreditprüfung ist es daher auch wichtig, dass Lohn- und Gehaltsnachweise eingereicht werden. Sie zeigen nicht nur, ob das angegebene Gehalt tatsächlich verdient wird, sie geben auch Auskunft über die Dauer der Beschäftigung, eventuell vorhandene Lohnpfändungen sowie die Anzahl der Kinderfreibeträge. So können die Banken sehr genau prüfen, wer kreditwürdig ist und wer nicht.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt natürlich nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei Firmen, die über den Kreditrechner Vergleich ein günstiges Darlehen suchen. Hier werden natürlich keine Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, sondern Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen zugrunde gelegt. Auch sie zeigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse als geordnet eingestuft werden können und die Zahlung von Kreditraten aus dem Einkommen möglich ist. Um die Kreditwürdigkeit noch genauer zu überprüfen, werden zusätzlich Angaben externer Auskunfteien wie der Schufa oder der Creditreform herangezogen. Die Banken erkennen anhand dieser Daten, ob und in welcher Höhe weitere Kredite beantragt und genehmigt wurden, die natürlich ebenfalls abgezahlt werden müssen. Hinzu kommt, dass diese Auskunfteien auch Negativmerkmale wie etwa eine Kreditkündigung oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beinhalten. In einem solchen Fall ist keine weitere Darlehensberechnung mehr möglich, denn Kreditnehmer gelten in diesem Fall als nicht kreditwürdig, der Antrag muss abgelehnt werden. Sind die Auskünfte der Schufa oder der Creditreform hingegen positiv, steht einer Kreditgenehmigung sowie der Auszahlung der beantragten Darlehen nichts mehr im Wege.