Beim Abbruch der Ausbildung geht der Anspruch auf ein derartiges Kreditangebot verloren. Wichtig ist, dass die Bank hierüber kurzfristig informiert wird und entsprechend handeln kann. Unter Umständen ist es ja möglich, den Kreditbetrag für eine zusätzliche Ausbildung zu nutzen oder nach Beginn des Studiums erneut in Anspruch zu nehmen. Eine kurze Auszeit hingegen wird oft ohne Probleme gewährt, in der Regel sind bis zu drei Semester erlaubt. Wird die Ausbildung gänzlich abgebrochen, tritt die Rückzahlungsphase ein und das Darlehen muss in monatlichen Raten getilgt werden.
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