Zu den wichtigsten Voraussetzungen der Banken für eine Kreditvergabe(z.B. für einen KFZ-Kredit oder Sofortkredit) gehört ein festes Einkommen, das möglichst "nachhaltig" erzielt werden soll. Durch so ist es aus Sicht der Kreditinstitute möglich, die langfristigen Verpflichtungen aus dem neuen Darlehensvertrag zu erfüllen und den Kredit fristgerecht zurückzuzahlen. Die Höhe des Einkommens wird bereits im Kreditantrag genannt und dient der Vorabprüfung, ob ein Darlehen überhaupt vergeben werden kann. Ist diese Prüfung mit dem Kreditrechner positiv, müssen die jeweiligen Einkommen natürlich nachgewiesen werden. Dies geschieht durch die Einreichung von zwei bis drei Einkommensnachweisen der Arbeitgeber, also über Lohnzettel oder Lohnbescheinigungen. Bei Selbstständigen oder Freiberuflern ist die Einreichung von Lohnbescheinigungen natürlich nicht möglich. Sie müssen den Banken mittels Jahresabschlüssen oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen belegen, dass ein monatlich festes Einkommen erzielt wird. Durch die Vorlage mehrerer Jahresabschlüsse kann zudem geprüft werden, ob das Geschäftsmodell nachhaltig ist.
Die Einreichung von Einkommensnachweisen dient aber nicht nur dazu, das angegebene Gehalt zu überprüfen. Anhand der Bescheinigungen ist nämlich auch ersichtlich, wie lange der Arbeitnehmer bereits beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt ist, ob eventuell bereits ein Austrittsdatum vereinbart wurde (bei Kündigungen oder befristeten Beschäftigungen) oder ob eine Lohnpfändung vorliegt. Bei befristeten Beschäftigungen oder während der Probezeit sind meist keine Kreditvergaben möglich, denn das Einkommen ist in diesem Fall nicht gesichert. So ist es während der Probezeit beispielsweise möglich, dass Arbeitnehmer kurzfristig gekündigt werden, bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen oder bei Kündigungen hingegen steht das Einkommen nur noch wenige Wochen zur Verfügung. Auch bei vorliegenden Lohnpfändungen wird die Bank von einer weiteren Kreditvergabe und einem Kreditvergleich absehen, denn Arbeitnehmer erhalten so nur noch den nicht pfändbaren Teil ihres Einkommens, sodass die Bank bei Kreditausfällen ebenfalls leer ausgehen würde.