Der Kreditvertrag ist das wichtigste Schriftstück bei Kreditvergaben, denn es regelt die rechtlichen und individuellen Vereinbarungen der Darlehensaufnahme. Er beinhaltet unter anderem die Konditionen des Kredites, die Modalitäten der Rückzahlung sowie die Rechte und Pflichten von Gläubiger und Schuldner. Da der Vertrag schuldrechtlich bindend ist, muss er zumindest bei Verbraucherdarlehen schriftlich vereinbart wird. Bei einem Kredit von Privat für Privat ist es durchaus möglich, einen mündlichen Vertrag zu schließen. Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass mündliche Verträge bei späteren Unklarheiten nicht überprüfbar sind. Sollte es gar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, wäre kaum zu klären, welche Seite im Recht ist. Es bietet sich daher an, einen solchen Vertrag immer schriftlich zu fixieren und die anfallenden Kosten im Darlehensrechner online zu überprüfen. Selbst bei Privatkrediten ist dies sinnvoll, entsprechende Vorlagen finden sich über das Internet und können gemäß der Vereinbarung ausgefüllt werden. Mit der Unterschrift des Kreditvertrages, der von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen unterzeichnet wird, ist dieser rechtlich bindend. Bei Bankkrediten akzeptieren Schuldner gleichzeitig mit ihrer Unterschrift die Allgemeinen Darlehensbedingungen, die Bestandteil eines jeden Kredites sind.
Damit ein Darlehensvertrag rechtskräftig geschlossen werden kann, muss dieser gewisse Mindestangaben enthalten. Neben dem Namen und der Anschrift von Kreditnehmer und Kreditgeber müssen auch die Höhe des vergebenen Darlehens, die Zinssätze sowie die Kreditlaufzeit angegeben werden. Auch die Rückzahlungsmodalitäten sind wichtig, denn Schuldner müssen schließlich wissen, ob die Rate monatlich, quartalsweise oder halbjährlich gezahlt werden soll. Auch dann, wenn die Rückzahlung am Ende der Laufzeit erfolgt oder wenn eine Schlussrate zu zahlen ist, muss dies entsprechend aufgenommen werden. Letztlich ist es auch wichtig, dass eventuell vereinbarte Sicherheiten in den Vertrag aufgenommen werden. Diese müssen vom Kreditnehmer noch vor der Kreditauszahlung bestellt und vereinbart werden. Erst dann, wenn alle Verpflichtungen erfüllt sind, kann die Bank schließlich den Kreditbetrag an den Schuldner auszahlen. Letztlich beinhalten Darlehensverträge immer auch ein Widerrufsrecht. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen haben Kreditnehmer hier die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn innerhalb dieser Zeit ein günstigeres Darlehen gefunden wurde, welches eine deutliche Ersparnis mit sich bringt. Die Bank hingegen kann den Vertrag nicht widerrufen. Lediglich dann, wenn wichtige Gründe für eine Aufhebung des Darlehensvertrages sprechen, etwa wenn der Schuldner falsche Angaben gemacht und arglistig getäuscht hat, kann die Bank kündigen.