
Wer in diesem Jahr vor der Entscheidung steht, einen Kredit zu nehmen, sollte einiges beachten. Wir helfen euch.
Wir gehen stark davon aus, dass Ihr euch diese Frage schon gestellt habt. Die Frage kann allerdings nicht oft genug gestellt werden. Solltet Ihr euch einen Kredit genommen haben und seid nicht in der Lage, diesen zu tilgen, fallt Ihr im schlimmsten Fall in eine Schuldenspirale. Wenn Ihr also einen Kredit braucht, seid euch zu 100% sicher, dass Ihr diesen auch tilgen könnt.
Aktuell machen Banken mehr Gewinn mit Kreditnehmern als mit Kunden, die Geld anlegen wollen. Wenn Ihr zur Bank geht, könnt ihr also ganz entspannt sein, dass Interesse für einen Kredit geht von beiden Seiten aus. Damit einhergehend ist aber auch eine gewisse Vorsicht geboten: gerade, weil die Banken Geld damit verdienen, solltet Ihr mehrere Angebote miteinander vergleichen, so dass Ihr nicht „übers Ohr gehauen“ werdet. Ein Kredit-Vergleich kann da durchaus sinnvoll sein.
Bei den Zinsen eines Kredits wird zwischen dem „Sollzins“ (ehemals „Normalzins“) und dem „Effektivzins“ unterschieden. Der „Sollzins“ steht für die reine Darlehensverzinsung. Vermittlungsgebühren, Kosten für bestimmte Zahlungsweisen oder weitere Faktoren werden dabei nicht berücksichtigt. Der „Effektivzins“ steht für die jährlichen Gesamtkosten einer Inanspruchnahme eines Kredits. Dazu gehören der „Sollzins“, als auch alle weiteren Kostenfaktoren wie beispielsweise Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren. Zum Vergleichen mit anderen Krediten ergibt es am meisten Sinn, anhand des „Effektivzinses“ zu vergleichen.
Viele Banken werden versuchen, euch neben dem Kredit noch weitere Produkte wie z.B. eine Kreditratenschutzversicherung zu verkaufen. Kurz gesagt: Der Berater der Bank kann anhand eurer Finanzsituation und persönlichen Daten sehen, welches Bankprodukt fehlt bzw. passen könnte. Diese könnt Ihr getrost ablehnen. Sollte der kredit nur zusammen mit diesen Zusatzprodukten gewährt werden, ist dieses sogar illegal („Kopplungsgeschäft“). Haltet dann erst recht Abstand von diesem Unternehmen.
Wenn Ihr einen Kredit abgeschlossen habt und noch nicht monatlich spart, empfehlen wir jetzt, damit anzufangen. Am besten dafür eignet sich eine kostenloses Sparbuch oder Tagesgeldkonto. Mit dem monatlich zurückgelegten Geld lassen sich unerwartet Kosten problemlos abfangen. Im besten Fall kann man mit dem Geld sogar den Kredit vorzeitig abbezahlen. Oder man braucht nach dessen Tilgung vorerst keinen neuen Kredit, da sich genug Eigenkapital angehäuft hat.
Baken lassen sich immer wieder neue Tricks einfallen, um neue Kunden zu gewinnen. Informiert euch als ganz genau und seid lieber ein mal mehr vorsichtig. Meistens haben Lock- und Sonderangebote einen Haken, über den Ihr Bescheid wissen solltet.
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Seit dem 21. März 2016 gelten neue EU-weite Standards für Immobilienkredite, welche Verbraucher stärker schützen sollen. Banken und Kreditinstitute sind nun dazu verpflichtet, bei der Vergabe von Baukrediten zur Immobilienfinanzierung ihre Kunden besser zu beraten und deren Kreditwürdigkeit strenger zu prüfen.
Zudem gilt für Immobilienkredite nun ein weitgehendes Verbot hinsichtlich Kopplungsgeschäften. Geschäfte solcher Art versehen das Darlehen des Kreditanbieters mit anderen Finanzprodukten oder –diensten, wie beispielsweise Sparkonten, Pfandbriefen oder Versicherungen. Nicht betroffen von diesem Verbot sind Produkte wie Bausparverträge oder Riester-Sparverträge, da diese durchaus im Interesse des Verbrauchers liegen können.
Wie bei allen anderen Immobilienfinanzierungen gilt ab sofort das Widerrufsrecht für Verbraucher auch bei Null-Prozent-Finanzierungen. Diese Änderungen sah die EU-Richtlinie für Wohnimmobilien-Kredite vor und Deutschland war angehalten, diese bis spätestens zum 21. März 2016 umzusetzen. Allerdings wurde mit der Neuregelung das „ewige Widerrufsrecht“ für Immobilienkredite mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung gekippt. Dieses galt für Immobiliendarlehen, die zwischen dem 1. November 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, da die angefügten Widerrufsbelehrungen mit Fehlern behaftet waren. Dieses erlischt zukünftig nach einem Jahr und 14 Tagen. Für bestehende Altverträge gilt jedoch noch eine dreimonatige Übergangsfrist, welche bis zum 21. Juni 2016 Gültigkeit besitzt.
Wenn ein Bankkunde sein Konto dauerhaft oder in erheblichem Maße überzieht, sind Banken ab sofort zur Beratung über kostengünstigere Alternativen zum Dispokredit verpflichtet. Diese Verpflichtung tritt ein, wenn ein Kunde über sechs Monate hinweg durchgängig mindestens 75 Prozent des eingeräumten Überziehungslimits nutzt. Ein anderer verpflichtender Beratungsfall tritt ein, wenn das Kundenkonto bei geduldeter Überziehung über drei Monate hinweg durchschnittlich um mehr als 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs überzogen wird. Die Beratung muss per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch stattfinden, wobei Ort und Zeitpunkt zu dokumentieren sind. Sollten die erwähnten Voraussetzungen erneut auftreten, gilt es das Angebot zu wiederholen. Zudem müssen Banken und Kreditinstitute eindeutig und unverschleiert über die Höhe der Dispo-Zinsen informieren und diese auch gut sichtbar auf ihrer Webseite präsentieren.
Vorrangiges Ziel dieses vom Bundeskabinett entworfenen Gesetzes, welches letztlich wie ein gesetzlich verankerter Kreditvergleich zum Umschulden wirkt, ist es, die Verbraucher vor der Zahlungsunfähigkeit zu schützen. Verstößt ein Institut gegen seine Prüfpflicht, dann darf ein Kunde seinen Kreditvertrag umgehend kündigen, ohne Entschädigung zahlen zu müssen. Auch diese Gesetzesänderung trat zum 21. März in Kraft.
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