Grundsätzlich sind Bürgschaften für jedes Darlehen möglich. Die Banken können so auf einen zweiten Zahlungspflichtungen zurückgreifen, wenn der Kredit vom Hauptschuldner nicht mehr bedient wird. Voraussetzung für die Akzeptanz der Bürgschaft ist jedoch ein kreditwürdiger Bürger, die über ein festes monatliches Einkommen sowie eine positive Schufa verfügt.
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