Unter dem Begriff Damnum oder Disagio versteht man ein Abgeld, das häufig bei Immobilienkrediten oder auch anderen Kreditvarianten zur Anwendung kommt. Die Bank behält in diesem Fall eine vereinbarte Summe von beispielsweise vier Prozent bei der Kreditauszahlung ein, die Berechnung der Kreditrate sowie der Zinsen erfolgt im Kreditrechner allerdings auf Basis des Nennbetrages, also der ursprünglichen Kreditsumme. Wird also zum Beispiel ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro sowie ein Damnum von vier Prozent vereinbart, erhält der Kreditnehmer zum Auszahlungstermin einen Betrag von 96.000 Euro auf sein Girokonto. Sowohl die Zinsberechnung wie auch die Kreditrückzahlung beziehen sich allerdings auf den Betrag von 100.000 Euro. Das Abgeld wird also direkt bei der Valutierung des Darlehens berücksichtigt und von der Bank einbehalten. Die Höhe des Darlehensabgeldes kann zwischen Bank und Kunde individuell vereinbart werden.
Das Disagio ist eine Form der Zinsvorauszahlung, die die Bank bereits bei Abschluss des Kredites einbehalten kann. Gleichzeitig sinkt natürlich der zu zahlende Zins auf die Kreditsumme, sodass Kreditnehmer während der Darlehenslaufzeit entlastet werden. Für die Berechnung des effektiven Jahreszinses wird das Darlehensabgeld dann laufzeitabhängig mit dem im Kreditvertrag genannten Zinssatz verrechnet. Liegt der Effektivzins vor, können Kreditnehmer im Kreditvergleich prüfen, ob und in welcher Höhe Vorteile gegenüber einem klassischen Immobilienkredit vorhanden sind. Zu beachten ist dabei, dass das Darlehensabgeld unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden kann. Möglich ist dies häufig bei der Finanzierung vermieteter Objekte. Das Finanzamt erkennt die Anfangszahlung als Kosten für die Geldbeschaffung und damit als Werbungskosten an. Werden Mieteinnahmen erzielt, die zu versteuern sind, können diese Kosten die Einnahmen und damit auch die Steuerlast reduzieren. Steuerberater können hier helfen, das optimale Darlehen zu finden und Vorteile zu erzielen.