Der Begriff Kilometervertrag stammt aus dem Bereich des Leasing, wo bei Abschluss des Vertrages eine bestimmte Kilometersumme festgelegt wird. Hintergrund ist die Tatsache, dass beim Leasing das Auto nicht wie bei einem Kredit finanziert, sondern lediglich von der Bank gemietet wird. Der Leasinggeber bleibt demnach im Besitz des Fahrzeugs, der Leasingnehmer hat lediglich das Nutzungsrecht. Um den Werterhalt sicherzustellen, muss dieser sich vertraglich verpflichten, das Auto nicht nur zu pflegen, sondern auch die entsprechenden Wartungsintervalle durchführen zu lassen. Da ein Auto auch dann an Wert verliert, wenn viele Kilometer hiermit gefahren werden, wird im Leasingvertrag zudem eine maximale Kilometerlaufleistung festgelegt. Anhand dieser Daten werden dann die Zinsen Autokredit sowie der Restwert des Fahrzeugs am Vertragsende ermittelt und vereinbart. Je niedriger die Kilometerlaufleistung, desto höher ist natürlich die Restsumme und desto geringer ist die Leasingrate. Kreditnehmer sollten allerdings darauf achten, die Kilometerlaufleistung möglichst genau festzulegen, denn sowohl eine Mehrleistung wie auch eine Minderleistung haben Auswirkungen.
Sollte ein Leasingnehmer mehr Kilometer fahren als ursprünglich vereinbart, weist das Auto am Ende der Leasinglaufzeit in aller Regel einen geringeren Restwert aus. Dieser muss dem Leasinggeber, also der Bank, ausgeglichen werden. Wie hoch dieser Ausgleichsbetrag ist, wird individuell auch nach dem Zustand des Fahrzeugs festgelegt. Durch die Möglichkeit der Ausgleichszahlung beinhaltet ein Leasingvertrag immer auch ein Restrisiko, denn Leasingnehmer können bei Vertragsabschluss häufig nur schwer festlegen, wie viele Kilometer tatsächlich gefahren werden. Dies gilt vor allem dann, wenn das Fahrzeug nicht nur beruflich, sondern auch privat häufig genutzt wird. Als Alternative zum Leasing wird daher immer häufiger der klassische Autokredit als Ballonfinanzierung nutzt, der im Kreditvergleich gegenübergestellt werden kann. Bei der Restwertfinanzierung wird ebenfalls nur ein Teilbetrag zurückgezahlt, der Rest wird am Ende des Vertrages fällig. Ähnlich wie beim Leasing besteht auch hier die Möglichkeit, das Fahrzeug am Ende an das Autohaus zurückzugeben und mit dem Verkaufserlös die restliche Kreditsumme abzulösen. Natürlich wird der Verkaufserlös auch hier anhand der Kilometerlaufleistung sowie dem Fahrzeugzustand ermittelt. Zusätzlich zur Rückgabe des Fahrzeugs können Kreditnehmer bei der Finanzierung allerdings den offenen Betrag auch vollständig zurückzahlen und das Auto somit auslösen. Auch eine Weiterfinanzierung ist vielfach möglich.