Rürup Rente
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Es ist schon seit längerer Zeit absehbar, dass die staatliche Rente nicht ausreichen wird, um den Finanzbedarf des Einzelnen im Ruhestand zu decken. Daher gibt es verschiedene Modelle der Förderung, wenn die Betroffenen die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen und vorsorgen. Die Rürup Rente - benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup - ist eines davon.

Worum handelt es sich dabei?

Die Basis ist ein Rentenversicherungsvertrag, der bei einer Versicherung abgeschlossen werden kann. Anders als bei der staatlichen Rente kommt hier nicht das Umlageverfahren, sondern das Kapitaldeckungsprinzip zur Anwendung. Das bedeutet, dass jeder für seine eigene Rente einzahlt. Ein weiterer Punkt ist, dass die Rürup Rente nicht abgelöst - also in einer Summe ausbezahlt - werden kann. Sie muss in monatlichen Rentenzahlungen gewährt werden. Die Verträge sind eine höchstpersönliche Angelegenheit: Sie können nicht vererbt, verpfändet oder verkauft werden. Die Beiträge, die geleistet werden, können gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden.

Der Höchstbetrag für die jährliche Einzahlung beläuft sich zurzeit auf 20.000 Euro. Dafür schlägt die Steuer dann zu, wenn die Rürup Rente tatsächlich zur Auszahlung kommt. Mit einer Einschleifregelung werden ab 2005 50 Prozent, und in den folgenden Jahren bis 2040 100 Prozent des Rentenbetrages steuerlich erfasst. Es geht bei den Rürup-Verträgen aber nicht nur um die Altersvorsorge: Es ist möglich, gleichzeitig andere Risiken abzusichern und über einen finanziellen Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit zu verfügen.
Es gibt zahlreiche Anbieter, bei denen entsprechend Verträge abgeschlossen werden können. Auf unserer Homepage finden Sie eine vollständige Übersicht, die Ihnen die Entscheidung für eine konkrete Versicherung erleichtert.

 
 
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