Gläubiger, die einen Kredit vergeben haben, gehen ein vergleichsweise hohes Risiko ein, dass der Kredit nicht mehr zurückgezahlt werden kann. Um die Risiken der Banken zumindest zu verringern, wurden verschiedene Maßnahmen zum Gläubigerschutz gesetzlich geregelt. Zwar können sie den Banken das Risiko nicht gänzlich abnehmen, sie können diese aber vor nicht vertretbaren Risikoerhöhungen teilweise schützen.
Bei der Vergabe eines Kredites können verschiedene Risiken auftreten, durch die eine Rückzahlung der Verbindlichkeit gefährdet werden kann. Man unterscheidet diese Risiken nach dem Informationsrisiko, bei dem fehlerhafte Informationen zu einem Kredit geführt haben, dem Insolvenzrisiko, bei dem eine Insolvenz die Kreditrückzahlung unmöglich macht, und dem Verlustrisiko, bei dem der Ausfall des Kredites droht. Um sich hiervor zu schützen, ermöglicht das Bürgerliche Gesetzbuch BGB die Hereinnahme von Sicherheiten, die bei Bedarf nach dem günstige Kredite Vergleich verwertet werden können. Bei einer möglichen Insolvenz besteht hier ein Absonderungsrecht, sodass Gläubiger trotz Insolvenz auf ihre Sicherheiten zugreifen können. Letztlich behandelt das BGB auch mehrere Kreditnehmer als Gesamtschuldner. Sie stehen den Banken jeweils einzeln zur Geltendmachung ihrer Forderungen zur Verfügung, was die Sicherheit der Institute deutlich erhöht. Bestimmte Gläubigergruppen können sogar Pfandrechte geltend machen, um ihre Forderungen auszugleichen. Vermieter etwa haben ein Pfandrecht auf die in einer Wohnung vorhandenen Gegenstände, Banken hingegen können das interne Pfandrecht nutzen und bei Schulden auf einem Konto Guthabenbeträge auf anderen Konten verrechnen.
Der Schutz der Gläubiger beim Kleinkredit sofort ist nicht nur im BGB, sondern auch im Handelsgesetzbuch geregelt. Durch die besonderen Vorschriften der Bilanzierung sollen Gläubiger davor bewahrt werden, einen Kredit auf Basis falscher Informationen zu vergeben. Bestimmte Bewertungskriterien im Bilanzrecht (Niederstwertprinzip, Höchstwertprinzip) sorgen zudem dafür, dass Bilanzen nicht geschönt werden können. Auch dürfen nach dem Vollständigkeitsprinzip lediglich solche Gegenstände bilanziert werden, die dem Unternehmen tatsächlich gehören. Durch die Forderung nach Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit und Bilanzkontinuität sollen die Banken zudem einen sicheren Einblick in die Bücher erhalten und ihre Entscheidungen hierauf abstellen können. Unternehmen, die dagegen verstoßen, machen sich strafbar und können entsprechend geahndet werden. Diese gesamten Maßnahmen schützen die Banken zwar nicht vor Verlusten, sorgen aber dafür, dass die Ausfallgefahr bei Krediten deutlich reduziert wird, sofern die Kreditprüfung vorab umfassend und korrekt durchgeführt wurde.