Können eingegangene Kreditverpflichtungen nicht bedient werden, droht bei einer Zahlungsunfähigkeit zuerst das Mahnverfahren, anschließend die Kreditkündigung und schließlich die Insolvenz. Oft sind die Zahlungsschwierigkeiten jedoch nur temporär, etwa weil ein Kunde die offene Rechnung nicht bezahlt. In einem solchen Fall lohnt es sich, mit der Bank einen Gesprächstermin zu vereinbaren und die aktuelle Situation offen zu legen. Im Anschluss ist es meist möglich, eine einvernehmliche Lösung zu finden, etwa über einen kurzfristigen Zwischenkredit. Dieser kann dann nach Zahlungseingang zurückgeführt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen nachweisen kann, dass die Einnahmen tatsächlich zu erwarten sind und sich nur ein kurzfristiger Zahlungsengpass ergibt.
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