Die Bürgschaft ist eine gern gewählte Form der Kreditsicherung. Der Bürge verpflichtet sich in diesem Fall, bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers dessen Schulden zu übernehmen und an die Bank zurück zu zahlen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Bürge selbst über ein ausreichendes Einkommen verfügt, welches zur Tilgung der Verbindlichkeiten genutzt werden kann. Aus diesem Grund prüfen die Kreditinstitute die Bonität des Bürgschaftsanwärters ebenso gründlich wie die des Kreditnehmers. Auch die Einreichung von Bonitätsunterlagen ist notwendig. Wurde eine ausreichende Bonität festgestellt, können nun die Bürgschaftsverträge ausgefertigt werden. Diese müssen in jedem Fall schriftlich erstellt werden, denn nur so ist es möglich, auf bestehende Vereinbarungen zurückzugreifen. Die Banken nutzen in der Praxis vorgefertigte und rechtlich einwandfreie Bürgschaftsformulare, die dann sowohl vom Schuldner wie auch vom Kreditbürgen unterschrieben werden.
Soll ein Kredit mit einer Kreditbürgschaft aufgenommen werden, zeigt der Kreditvergleich zwei unterschiedliche Bürgschaftsvarianten, die hierbei gewählt werden können. Dies ist zum einen die klassische Kreditbürgschaft, die die Bank erst dann in Anspruch nehmen kann, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners tatsächlich festgestellt wurde. Dies ist für die Banken aber relativ aufwändig, denn das Mahnverfahren muss in diesem Fall vollständig durchlaufen werden. In der Praxis wird daher in der Regel die selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft gewählt. Bereits beim Ausfall nur einer Kreditrate darf sich die Bank hier an den Kreditbürgen wenden und die Zahlung der offenen Rate laut Kreditrechner fordern. Die Bank erhält so deutlich schneller die offene Schuld und muss nicht erst rechtliche Schritte einleiten, um eventuell vorhandenes Vermögen des Schuldners zu pfänden. Um das Risiko des Kreditbürgen zu reduzieren, wird aber immer eine Höchstbetragsbürgschaft vereinbart, die maximal bis zur Höhe des aufgenommenen Kredites gilt.