Grundvoraussetzung für eine Kreditvergabe ist sowohl bei Privatpersonen wie auch bei Selbstständigen ein festes Einkommen, mit dem die Kreditrate finanziert werden kann. Selbstständige weisen dieses Einkommen anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertung oder einer Bilanz nach, die alle Einnahmen und Ausgaben und somit auch den Geschäftsüberschuss ausweist. Verbleibt nach Abzug aller Steuern und Kosten ein Überschuss, kann der Kredit genehmigt werden. Zudem sollten Selbstständige eine positive Schufa-Auskunft sowie eine positive Auskunft bei der Creditreform nachweisen können. Durch Abfrage beider Auskunfteien haben die Banken die Möglichkeit, die Kreditwürdigkeit zu überprüfen und die Zahlungsmoral des Kreditnehmers besser einzuschätzen.
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