Kredite können in der Regel nicht nur von einem Darlehensnehmer aufgenommen werden. Vielfach besteht die Möglichkeit, den Kredit zu zweit oder gar zu dritt aufzunehmen. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn ein Einzelner durch eine zu geringe Bonität keinen Kredit erhalten würde. Auch bei Unternehmen werden häufig mehrere Kreditnehmer zusammen verpflichtet. In jedem Fall haften alle im Kreditvertrag genannten Personen als Gesamtschuldner.
Vielfach ist es Einzelnen nicht möglich, allein ein Darlehen aufzunehmen. Gerade bei niedrigen Einkommen lehnen Banken Kreditanträge häufig ab, da das Gehalt für die Zahlung der Rate als nicht ausreichend angesehen wird. Durch die Hinzunahme eines zweiten Kreditnehmers jedoch kann eine bessere Bonität erreicht und der Kredit doch noch vergeben werden. Voraussetzung ist natürlich, dass der zweite Kreditnehmer nicht nur über eine positive Schufa, sondern auch ein festes Einkommen verfügt. Zu beachten ist hierbei, dass zwei oder mehrere Kreditnehmer in einem Kreditvertrag immer als Gesamtschuldner haften. Dies ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch im § 421 geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass sich die Bank an jeden Darlehensnehmer einzeln wenden kann, um den Kredit ganz oder auch teilweise einzufordern. Natürlich ist dieses Vorgehen erst dann möglich, wenn die vereinbarte Ratenzahlung ausbleibt und ein Ratenrückstand droht. In diesem Fall kann es passieren, dass ein Darlehensnehmer allein die Kreditschuld und den aktuellen Zinssatz für das Darlehen zurückzahlen muss.
Für die Banken hat es somit durchaus Vorteile, wenn ein Kreditvertrag von mehreren Kreditnehmern abgeschlossen hat, denn im Ernstfall können mehrere Schuldner angesprochen werden, um die Kreditsumme einzufordern. Aus diesem Grund wurden Darlehen an Ehepartner früher häufig nur an beide Partner gemeinschaftlich vergeben. Heute ist es durchaus möglich, den Kredit auch allein in Anspruch zu nehmen, sofern das vorhandene Einkommen für die Ratenfinanzierung sowie die Lebenshaltungskosten ausreichend ist. Um dies zu prüfen, erstellen die Banken eine Haushaltsrechnung, die Einnahmen und Ausgaben pro Monat erfasst. Ermittelt sich anhand dessen ein Haushaltsüberschuss, kann der Kredit auch an einen einzelnen Kreditnehmer zu niedrigen Darlehen Zinsen vergeben werden. Reicht das Einkommen nicht, kann wiederum ein zweiter Kreditnehmer hinzu genommen werden. Die Vereinbarung von Bürgschaften hingegen ist in der Praxis deutlich seltener geworden, da die Überprüfung der Bürgen sehr anspruchsvoll ist. Treten die Bürgen hingegen als zweite Kreditnehmer ein, erspart dies den Banken aufwändige Bürgschaftsverträge und im Ernstfall viel Schriftverkehr.