Als endfälliger Kredit werden Darlehen bezeichnet, die nicht bereits während der Laufzeit, sondern erst am Ende zurückgezahlt werden. Während der Laufzeit trägt der Kreditnehmer ausschließlich die Zinsen, die je nach Vereinbarung monatlich oder quartalsweise zu entrichten sind.
Anders als bei Annuitätendarlehen, bei denen in der monatlichen Rate sowohl Zins- wie auch Tilgungsanteile enthalten sind, zahlen Kreditnehmer bei endfälligen oder auch tilgungsfreien Darlehen lediglich die Zinskosten. Die Belastung aus dem Darlehen ist in diesem Fall also geringer als für Sofortkredite, sodass das verbleibende Geld anderweitig investiert werden kann. Da sich die Kreditschuld nicht resultiert, wird der Nominalzins über die gesamte Laufzeit hinweg auf Basis des Nettokreditbetrages errechnet, sodass in der Summe nicht selten deutlich höhere Zinsbelastungen zu tragen sind. Am Ende der Laufzeit muss das Darlehen dann in einer Summe vollständig zurückgezahlt werden. Kreditnehmer sollten also genau wissen, wie und mit welchem Vermögen die Rückzahlung erfolgen soll. Nicht selten ist dies der Bank nachzuweisen, oftmals wird der Tilgungsersatz sogar verpfändet oder abgetreten. In den meisten Fällen wird daher bereits bei der Vereinbarung des Kredites geprüft, wie dieser einmal zurückgezahlt wird. In Frage kommen sowohl fällige Versicherungen wie auch zuteilungsreife Bausparverträge oder Sparverträge.
In der Praxis wird ein tilgungsfreier Kredit häufig in Verbindung mit Baufinanzierungen angeboten. Vor allem dann, wenn ein Bausparvertrag in die Finanzierung eingebunden werden soll, nutzen Banken gern den tilgungsfreien Kredit als Vorausdarlehen. Bis zur vollständigen Ansparung des Bausparvertrages müssen Kreditnehmer hier ausschließlich die Zinskosten tragen. Mit Zuteilung wird das Vorausdarlehen dann vom neuen Bauspardarlehen abgelöst. Ebenfalls denkbar ist die Kombination von tilgungsfreiem Darlehen und Lebens- oder Rentenversicherung. Die bei einem Beamtenkredit häufig genutzte Kombination bietet Kreditnehmern die Möglichkeit, ihre persönliche Absicherung mit dem Kredit zu kombinieren und so gleich zwei Angelegenheiten zu klären. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Ablaufleistung von Versicherungen auch nicht garantierte Werte enthält. Sollten diese nicht erreicht werden, droht eine Differenz zwischen Darlehensrestbetrag und vorhandenem Guthaben, dass dann mit eigenem Vermögen ausgeglichen werden muss. Gleiches gilt, wenn als Tilgungsersatz ein Investmentsparplan genutzt werden soll. Auch hier kann die Entwicklung selten genau vorhergesagt werden. Kreditnehmer sollten sich daher regelmäßig über ihre Sparanlagen informieren und ggf. zusätzliche Rücklagen schaffen.