Im Fall einer Insolvenz, also einer Zahlungsunfähigkeit, wird bei vorhandenen Verbindlichkeiten ein Insolvenzverfahren ins Leben gerufen. Durch dieses Verfahren sollen es gelingen, die Zahlungsunfähigkeit wieder herzustellen und den Schuldnern die Gelegenheit zu geben, ein neues Leben zu beginnen. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang das Regelinsolvenzverfahren, das vorrangig für juristische Personen sowie für natürliche selbstständige Personen gilt. Sie haben im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit, vorhandene Verbindlichkeiten aufzulisten und abzugelten. Der große Vorteil ist hierbei, dass auf eine das Verfahren deckende Masse verzichtet werden kann, denn die Verfahrenskosten können bei Bedarf gestundet werden. So ist es nun jedem Schuldner möglich, das Regelinsolvenzverfahren in Anspruch zu nehmen und die Selbstständigkeit trotz Überschuldung fortzusetzen. Da so auch während des Verfahrens Kunden bedient und Geschäfte abgewickelt werden können, ist es später oft ohne größere Probleme möglich, wieder Gewinne zu erzielen. Hiervon profitieren nicht nur die Selbstständigen und Firmen, die hiermit ihre Lebensgrundlage erhalten, auch die Gläubiger können profitieren, denn wird der Geschäftsbetrieb weiter geführt, sind die Schuldner nicht mittellos und können zumindest einen Teil der Forderungen begleichen.
Zusätzlich zum Regelinsolvenzverfahren kennt das deutsche Insolvenzrecht auch das Verbraucherinsolvenzverfahren für natürliche Personen. Menschen, die einen Studentenkredit oder einen Ratenkredit aufgenommen haben und diese Darlehen nun nicht mehr bedienen können, etwa weil eine längere Arbeitslosigkeit besteht oder weil eine Krankheit die Berufstätigkeit behindert, können das vereinfachte Insolvenzverfahren nutzen. Das auch als Privatinsolvenz bezeichnete Verfahren wird von Rechtsanwälten durchgeführt. Als Beratungsstellen können auch Filialen der Schuldnerberatung, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater aufgesucht werden, die ebenfalls die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners feststellen können. Das Verfahren selbst wird in vier Schritten durchgeführt. Zuerst wird geprüft, ob es ggf. möglich ist, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Ist dies nicht der Fall, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. Nach der Feststellung, ob unter Umständen ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren möglich ist, kann schließlich das vereinfachte Insolvenz-Verfahren genutzt werden. Nach einer Wohlbehaltensphase von sechs Jahren, in denen der Schuldner jegliches Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze an seine Gläubiger überweist, winkt schließlich die Restschuldbefreiung. Ab diesem Tag sind Schuldner schuldenfrei und können theoretisch erneut einen Kreditrechner kostenlos in Anspruch nehmen. Um eine erneute Überschuldung zu vermeiden, kann es jedoch sinnvoll sein, einige Zeit auf Darlehen zu verzichten und ausschließlich auf Guthabenbasis zu leben.