Der Ablösewert bezeichnet den Wert eines Gegenstandes, den dieser am Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit aufweist. Beim Abschluss eines Leasingvertrages wird dieser Ablösewert anhand der jeweiligen Laufzeit ermittelt und im Vertrag festgeschrieben. Dies gilt auch für den Abschluss von Kfz Leasingverträgen. Am Ende der Leasinglaufzeit kann das Auto dann zu diesem Wert gekauft, also abgelöst, werden. Wird das Fahrzeug nicht abgelöst, muss es an den Leasinggeber, meist die Autobank, zurückgegeben werden. Hierbei können jedoch versteckte Kosten lauern, denn der Ablösebetrag wird gerade beim Kfz Leasing nicht nur anhand der Laufzeit, sondern auch des Fahrzeugzustandes sowie der Kilometerlaufzeit ermittelt. Werden mehr Kilometer gefahren oder wird der Wert des Fahrzeugs durch einen Unfall gemindert, sinkt auch die Ablösesumme. In diesem Fall kann die Leasinggesellschaft einen Ausgleich verlangen, die Höhe wird jeweils am Ende des Vertrages ermittelt.
Da die Risiken beim Abschluss eines Kfz Leasingvertrages aufgrund des unsicheren Ablösebetrages vergleichsweise hoch sind, greifen immer mehr Menschen auf den Kfz-Kredit mit Ballonrate zurück. Bei diesem Kredit werden, ähnlich wie beim Leasingvertrag, nur geringe monatliche Kosten fällig, sodass auch größere Fahrzeuge problemlos finanziert werden können. Wie im Kreditvergleich deutlich wird, ist bei dieser Form des Kfz-Kredites ebenfalls eine Schlussrate am Ende der Laufzeit zu begleichen, um das Fahrzeug endgültig zu übernehmen. Alternativ kann das Auto auch an die finanzierende Bank zurückgegeben werden. Bei der Schlussrate handelt es sich jedoch nicht um den Ablöse-Wert, denn das Fahrzeug muss nicht abgelöst werden. Hier wird vielmehr der Kredit abgelöst und die Restschuld damit beglichen. Die jeweilige Ablösesumme, die sich aus dem Anfangskredit abzüglich der während der Laufzeit geleisteten Zahlungen ermittelt, kann mit Hilfe des Kreditrechners ebenfalls bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit ermittelt werden.