Juristische oder natürliche Personen, die ein Darlehen aufnehmen, werden als Kreditnehmer bezeichnet. Dabei ist es unerheblich, ob der Kredit von privat oder von einer Bank zur Verfügung gestellt wird. Einheitlich ist jedoch, dass sich Schuldner per Vertrag dazu verpflichten, die in Anspruch genommene Kreditsumme zu einem bestimmten Zeitraum oder aber in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Auch die Zahlung von Zinsen als Kosten der Kreditaufnahme ist üblich. Bevor jedoch ein Kredit vergeben werden kann, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Während der Beantragung spricht man vom Antragsteller, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar ist, ob der Kredit tatsächlich vergeben werden kann. Nur wenn die geforderten Kreditvoraussetzungen erfüllt werden und eine ausreichende Bonität nachgewiesen wird, kann schließlich ein Darlehensvertrag geschlossen und ein Kleinkredit sofort ausgereicht werden. Der Kreditvertrag beinhaltet alle rechtlichen Vereinbarungen, zu denen neben der Kredithöhe und der Kreditlaufzeit auch die zu zahlenden Zinsen sowie eventuell zu stellende Kreditsicherheiten gehören können. Wurde der Vertrag rechtskräftig unterschrieben, stellt der Gläubiger die vereinbarte Kreditsumme zur Verfügung, der Schuldner wird diese entgegen nehmen und entsprechend der Vereinbarung zurückzahlen.
Eine besondere Situation ergibt sich, wenn Verbraucher einen Kredit beantragen. Anders als bei Firmen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass diese über ausreichende Kenntnisse verfügen, gelten Verbraucher in der Regel als Kreditlaien. Sie müssen daher besonders geschützt werden, etwa durch die schriftliche Vereinbarung des Darlehensvertrages, durch die Angabe gewisser Mindestanforderungen sowie eine ausreichend lange Widerrufsfrist. Zudem müssen die Banken den effektiven Jahreszins bereits in ihren Kreditangeboten offenlegen, um Verbrauchern die Möglichkeit eines Vergleiches zu bieten. Sollten diese Vorschriften nicht eingehalten werden, kann ein geschlossener Darlehensvertrag auch noch nach Jahren angefochten und als nichtig erklärt werden. Diese Vorschriften gelten auch dann, wenn ein Kreditvertrag nicht nur von einem Kreditnehmer geschlossen wird. Vor allem bei Eheleuten kommt es häufig vor, dass der Partner als Mitkreditnehmer fungiert und in den Kreditvertrag eintritt. Hierdurch kann nicht selten eine deutlich bessere Bonität und damit ein günstigerer Zins erreicht werden. Mitkreditnehmer sind auch bei Lebensgemeinschaften und sogar in einer Eltern-Kind-Beziehung möglich. Welche Auswirkungen eine bessere Bonität haben kann, können Kreditsuchende prüfen, wenn sie Kreditzinsen vergleichen. Hier zeigt sich recht schnell, welche günstigen Angebote aktuell verfügbar sind und welche Institute diese anbieten.