Als juristische Person werden Unternehmen, Stiftungen oder Vereine bezeichnet, die selbst Rechtsfähigkeit besitzen. Sie haben hierdurch die Möglichkeit, selbstständig zu handeln, Verträge abzuschließen und Investitionen zu tätigen. Als Träger von Rechten und Pflichten können diese auch als Erben eingesetzt werden. Ihr Vermögen ist vom Vermögen der Mitglieder oder Gesellschafter strikt getrennt, sodass dieses entsprechend unterschieden werden kann. Im Zivilrecht gelten unter anderem eingetragene Vereine zu diesen Unternehmen, aber auch die GmbH, die AG sowie die eingetragene Genossenschaft können entsprechend eingestuft werden. Ziel dieser Unternehmen ist es in jedem Fall, Gewinne zu erzielen, um hiermit neue Investitionen tätigen zu können. Im öffentlichen Recht hingegen agieren sowohl Körperschaften wie auch Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechend und müssen daher als eigenständige Firmen anerkannt werden. Im öffentlichen Recht gilt in diesem Zusammenhang die Selbstverwaltung der jeweiligen Organe, wobei sie nach wie vor unter öffentlicher Aufsicht stehen, um ihren Pflichten entsprechend nachkommen zu können. Ziel dieser Unternehmen ist weniger die Gewinnerzielung als vielmehr ihr spezielles Aufgabengebiet, etwa die Hilfe für Menschen oder künstlerische Angebote.
Personen des juristischen Rechts können ebenso wie Privatpersonen Kreditbedarf aufweisen, etwa wenn neue Investitionen getätigt werden müssen. In diesem Fall können Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit begrenzter Haftung oder auch Kommanditgesellschaften neben der Innenfinanzierung auch auf die Außenfinanzierung zurückgreifen. Zur Außenfinanzierung gehören Kredite wie der Ausbildungskredit oder der Investitionskredit. Sie werden in der Regel von Banken zur Verfügung gestellt und müssen entsprechend der Vereinbarung getilgt werden. Zudem berechnen die Institute Zinsen für die vergebenen Darlehen, die dann als Geschäftsausgaben geltend gemacht werden können. Um ein Unternehmen voranzubringen oder auch um wichtige Investitionen zu tätigen, sind Kredite daher vielfach unumgänglich. Zwar verzichten insbesondere Unternehmen im öffentlichen Recht gern auf die Aufnahme von Darlehen, um ihre Kosten gering zu halten. Doch auch sie haben die Möglichkeit, entsprechende Angebote über den Zinsrechner Kredit zu nutzen und diese bei ihrer Hausbank abzuschließen. Können Personen im Zivilrecht jedoch frei über ihre Kreditnutzung und Kreditverwendung entscheiden, unterliegen öffentliche Anstalten häufig einem Satzungszwang, der die maximale Höhe der Kreditsummen sowie die Maximallaufzeit festlegt. So sollen Kredite nur in begrenztem Umfang aufgenommen werden, um eine Überschuldung zu vermeiden und die Fortführung der Geschäftstätigkeit nicht zu gefährden.