Wenn Banken oder Unternehmen Forderungen geltend machen wollen, ist oftmals ein Gerichtsvollzieher notwendig. Dieser Beamte der Justiz hat die Aufgabe, Urteile oder Verstreckungstitel zu vollstrecken oder den Schuldnern entsprechende Schriftstücke zuzustellen.
Als Beamte gehört diese Personengruppe in Deutschland zu den Organen der Rechtspflege. Sie sind immer in einem ihnen zugewiesenen Amtsbezirk tätig, wobei das Amtsgericht die jeweiligen Aufträge in aller Regel sammelt und dann an die zuständigen Beamten weiter gibt. Alternativ besteht für Gläubiger von billigen Krediten natürlich auch die Möglichkeit, auf einen bestimmten Vollzieher im jeweiligen Bezirk zuzugehen und ihn um Mithilfe zu bitten. In allen Fällen ist der Beamte für seine jeweiligen Auftraggeber aktiv und sollte bestrebt sein, vorhandene Forderungen einzutreiben. Damit dies funktioniert, müssen die Beamten vor ihrer amtlichen Tätigkeit eine gesonderte Anstellungsprüfung durchführen, bei der auch rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. So soll sichergestellt werden, dass Vollzugsmaßnahmen auch nach Recht und Gesetz vorgenommen werden, denn andernfalls müssen sie mitunter als rechtsunwirksam angesehen werden.
Die wichtigste Aufgabe ist es, Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen zu unterstützen. Sie werden hierzu den Schuldnern einen Besuch abstatten, bei dem die jeweilige Geldsumme bezahlt werden muss. Ist der Schuldner hierzu nicht in der Lage, haben Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, bewegliche Vermögensgegenstände zu beschlagnahmen. Besondere Vermögenswerte wie Schmuck, Wertpapiere oder Möbel können in einem solchen Fall gepfändet und später im Rahmen einer Versteigerung verwertet werden. Der Versteigerungserlös geht dann an den Gläubiger, der hiermit seine Forderungen abdecken kann. Sollte sich beim Vor-Ort-Termin ergeben, dass der Schuldner weder Geld noch sonstige Vermögensgegenstände besitzt, spricht man von einer "fruchtlosen" Pfändung. Sie zieht immer die eidesstattliche Versicherung nach sich, bei der der Schuldner seine Vermögenssituation offen legen muss. Er bescheinigt hiermit also, wirklich kein Vermögen zu besitzen und die Schuld somit nicht tilgen zu können. Die eidesstattliche Versicherung wird nachfolgend vom Amtsgericht ins Schuldnerverzeichnis eingetragen und auch an die Schufa übermittelt. Für Schuldner kann ein solcher Schritt damit weit reichende Folgen haben, denn Schufaeinträge bleiben über mehrere Jahre gespeichert. Kreditaufnahmen, das online Kredite vergleichen, der Abschluss von Handyverträgen oder auch von Mietverträgen ist dann vielfach nicht mehr möglich.