Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag, der tatsächlich zur Auszahlung kommt und damit auf das Girokonto überwiesen wird. Er kann um einiges niedriger sein als die ursprünglich vereinbarte Darlehenssumme, denn Kosten und Gebühren können den Betrag reduzieren. Mittlerweile sind die Banken nicht mehr berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr bei der Vergabe von Krediten zu erheben. Da die Institute jedoch sehr erfinderisch sind, findet man immer häufiger Gebühren, die etwa als Wertermittlungsgebühr, Wertgutachten oder Sicherheitenprüfgebühr bezeichnet werden. Welche Kosten die Banken erheben, müssen sie detailliert auflisten und natürlich im Effektivzins berücksichtigen. Anschließend ist dann ein Kreditvergleich möglich, der die Kosten verschiedener Darlehensgeber im Detail aufzeigt und dafür sorgt, dass verschiedene Angebote gegenübergestellt werden können. Der effektive Jahreszins ist hierfür ideal, denn er gibt die tatsächlichen Kosten inklusive anfallender Gebührenwerte an.
Zusätzlich zu verschiedenen Gebührensätzen kann in einem Kreditvertrag auch ein Disagio, also ein Abschlag auf den Darlehensbetrag, vereinbart werden. Hierbei handelt es sich um einen Zinsabschlag, der bereits bei Auszahlung des Darlehens berechnet wird. Bei einer Darlehenssumme von 1.000 Euro und einem Disagio von 10 Prozent erhalten Kreditnehmer dann einen Auszahlungsbetrag von 900 Euro. Die weiteren Zinskosten hingegen sind leicht reduziert. Im Kreditrechner können Darlehensnehmer ermitteln, welche Auswirkungen ein solcher Abschlag hat und ob hieraus Vorteile generiert werden können. Vorteile finden sich vor allem bei Darlehensnehmern, die vermietete Objekte finanzieren. In diesem Fall ist es nämlich möglich, das einbehaltene Disagio, dass die Auszahlsumme reduziert, als Kreditkosten beim Finanzamt anzusetzen. Gerade dann, wenn Mieteinnahmen erzielt werden, kann so die Steuerlast mitunter deutlich reduziert werden. Für private Kreditnehmer hingegen bringt ein Disagio häufig keine Vorteile, sodass es hier in aller Regel nicht zur Anwendung kommt.