Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, seinen Verpflichtungen gegenüber Schuldnern aufgrund einer akuten Zahlungsunfähigkeit, der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder aber durch Überschuldung nicht mehr nachkommen zu können. Seit der Einführung des Insolvenzrechts im Jahr 1999 gibt es zwei Hauptverfahren für eine Insolvenz. Dies ist zum einen die Regelinsolvenz, die für Selbstständige zur Verfügung steht, die aufgrund ihrer unübersichtlichen Vermögensverhältnisse mehr als 19 Gläubiger bedienen müssen. Seit 2001 ist die Regelinsolvenz nicht mehr nur für Selbstständige und Unternehmen, sondern auch für natürliche Personen möglich. Selbst Vermögen, welches die Kosten des Verfahrens deckt, ist seither nicht mehr nötig, denn Schuldner können die Stundung ihrer Verfahrenskosten beantragen. Somit können Selbstständige ihre Unternehmung trotz Zahlungsunfähigkeit weiter fortführen und mitunter sogar ausbauen. Damit trägt der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass vor allem kleinere und mittlere Unternehmen nach einer Schließung oft den Anschluss verlieren. Diese Regelung erhöht auch die Chancen der Gläubiger, einen Teil ihrer Forderungen geltend zu machen, denn wird der Geschäftsbetrieb fortgeführt, können auch wieder Gewinne erzielt werden.
Das Insolvenzverfahren ist natürlich nicht nur für Selbstständige und Unternehmen, sondern auch für private Personen möglich. Die Verbraucher- oder Privatinsolvenz können alle Menschen in Anspruch nehmen, die überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Als überschuldet gelten Menschen dann, wenn sie Finanzierungen mit einem Kleinkredit vorgenommen und die Raten hieraus nicht mehr tragen können. Bereits ab einer Kreditbelastung von 40 Prozent ist die Überschuldung gegeben. Um dies bereits vorab zu verhindern, ist es ratsam, einen günstige Kredite Vergleich durchzuführen, bei dem attraktive Konditionen gefunden werden können. Durch niedrige Raten wird die monatliche Finanzierung langfristig gesichert. Wenn sich das Einkommen allerdings durch längere Krankheit oder Arbeitslosigkeit reduziert und die Raten nicht mehr gezahlt werden können, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren oft die letzte Lösung. Im Anschluss an eine sechsjährige Wohlbehaltensphase ist es hier möglich, die Restschuldbefreiung in Anspruch zu nehmen. Während der Wohlbehaltensphase dürfen Einkünfte allerdings nur in Höhe der Pfändungsfreigrenzen erzielt werden, alle darüber hinaus erzielten Verdienste müssen an die Gläubiger abgeführt werden. Durch die Restschuldbefreiung werden alle vorhandenen Kredite gegolten, die Schuldner können quasi schuldenfrei in ihr neues Leben starten. Für die Gläubiger hingegen bedeutet die Restschuldbefreiung, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden können und damit vollständig abgeschrieben werden müssen.