Damit ein Kredit vergeben werden kann, benötigt man zwei Parteien - den Kreditgeber und den Kreditnehmer. Da der Kreditgeber eine Forderung gegenüber dem Kreditnehmer geltend machen kann und dieser die Verbindlichkeit zurückzahlen muss, spricht man auch häufig von Gläubiger und Schuldner.
Personen, die einem Dritten einen Kredit vergeben, können gegenüber diesem eine Forderung geltend machen. Bei Kreditvergaben sind in der Regel die Banken die Gläubiger. Der Schuldner muss die in Anspruch genommene Kreditsumme je nach Vereinbarung laut dem Kreditrechner kostenlos in monatlichen Raten oder auch am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückzahlen. Diese Rate wird an den Kreditgeber ausgezahlt, um die Kreditschuld zu decken. Die Begriffe Geldgeber und Schuldner existieren allerdings nicht nur im Kreditgeschäft, denn auch im Anlagegeschäft können sie auftreten. In diesem Fall sind die Anleger die Kapitalgeber, die der Bank durch ihr Investment Geld zur Verfügung gestellt haben. Sie können zum Ende der Laufzeit fordern, dass der investierte Betrag zurückgezahlt und gleichzeitig Zinsen ausgezahlt werden. Auch hier können Anleger eine Forderung geltend machen. Es ist also wichtig, in welchem Zusammenhang die jeweiligen Begriffe verwendet werden, an der Grundlage ändert dies allerdings nichts.
Im Kreditgeschäft gibt es sowohl für Kreditnehmer wie auch für Kreditgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Zu beachten ist hierbei, dass der Geldgeber in der Regel die Beweislast trägt und darlegen muss, dass und in welcher Höhe eine Forderung besteht. Damit dies in der Praxis einfacher wird, wird immer ein Darlehensvertrag geschlossen, der die wichtigsten Fakten zum vergebenen Darlehen enthält. Dieser Darlehensvertrag, der auch beim Darlehen online zur Verfügung gestellt werden muss, regelt zudem die Rechte und Pflichten, die jede Partei während der Kreditlaufzeit erfüllen muss. So ist es beispielsweise die Pflicht der Bank, die im Kreditvertrag genannte Geldsumme innerhalb einer bestimmten Frist zur Verfügung stellen. Der Kreditnehmer hingegen hat die Pflicht, Zinsen auf den Darlehensbetrag zu zahlen und gleichzeitig die monatlich vereinbarten Raten zu entrichten. Sollte es sich um einen endfälligen Betrag handeln, muss die geschuldete Summe dann am Ende der Laufzeit zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich zu diesen Rechten und Pflichten ist es natürlich möglich, individuelle Vereinbarungen zu treffen und den Kredit so ganz nach den eigenen Wünschen zu gestalten.