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Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder reduzieren

Wer ein Darlehen vorzeitig ablöst oder umschuldet, riskiert eine Vorfälligkeitsentschädigung. Banken verlangen sie als Ausgleich für entgangene Zinsen. Hier erfährst du, wann sie zulässig ist, wie sie berechnet wird und mit welchen Strategien du die Kosten senken oder ganz vermeiden kannst.

Grundlagen

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) wird fällig, wenn du dein Immobiliendarlehen vor Ende der Zinsbindung ganz oder teilweise zurückzahlst. Sie kompensiert den Zinsverlust der Bank – kann aber rechtlich und finanziell überprüft werden.

  • Greift bei vorzeitiger Rückzahlung während der Zinsbindung.
  • Nicht zulässig, wenn das Darlehen variabel verzinst ist (kündbar mit 3-Monats-Frist).
  • Berechnung hängt von Restschuld, Zinsdifferenz & Restlaufzeit ab.
Recht & Praxis

Wann darf die Bank keine Entschädigung verlangen?

  • Wenn die Zinsbindung abgelaufen ist (freie Ablösung möglich).
  • Nach 10 Jahren Laufzeit (§489 BGB) kann mit 6-Monats-Frist gekündigt werden – ohne VFE.
  • Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung entfällt die Entschädigung („Widerrufsjoker“).
  • Wenn die Bank selbst kündigt oder Vertragsänderungen verursacht.

In vielen Fällen ist die geforderte Summe zu hoch oder rechtlich anfechtbar.

Berechnung

Wie berechnet sich die Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Höhe hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

  • Restschuld zum Zeitpunkt der Ablösung.
  • Zinsdifferenz zwischen Vertragszins und aktuellem Marktzins.
  • Restlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindung.
  • Tilgungsplan und eventuelle Sondertilgungsrechte.

Banken verwenden eigene Rechenmodelle – eine unabhängige Prüfung kann sich lohnen.

Strategie

Wie du die Kosten vermeiden oder reduzieren kannst

  1. Abwarten statt kündigen: Wenn die Restlaufzeit kurz ist, lohnt oft das Auslaufenlassen.
  2. Verkauf mit Übernahme: Käufer kann bestehendes Darlehen übernehmen – keine VFE.
  3. Fehler prüfen lassen: Viele Entschädigungen sind falsch berechnet.
  4. Nach §489 BGB kündigen: 10 Jahre nach Vollauszahlung jederzeit mit 6-Monats-Frist kündbar.
  5. Anschlussfinanzierung planen: Forward-Darlehen nutzen statt vorzeitig kündigen.

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Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Wann darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Nach 10 Jahren Laufzeit (§489 BGB), bei variabler Verzinsung, fehlerhafter Widerrufsbelehrung oder wenn die Bank selbst kündigt.

Wie kann ich prüfen, ob die Berechnung korrekt ist?

Lass die Berechnung durch Verbraucherzentrale oder spezialisierte Anwälte prüfen – oft wird zu viel verlangt.

Lohnt sich ein Forward-Darlehen, um die Entschädigung zu vermeiden?

Ja, wenn du die Anschlussfinanzierung frühzeitig sichern willst, ohne dein aktuelles Darlehen zu kündigen.

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