Als Darlehensgeber werden natürliche oder juristische Personen bezeichnet, die an Verbraucher oder Unternehmen Kredite vergeben. Diese Darlehen müssen dann innerhalb eines festen Zeitraums an den Kreditgeber zurückgezahlt werden. In aller Regel wird auch ein Zinssatz fällig, der als Gebühr für die Geldleihe erhoben wird. Als Darlehensgeber treten in den meisten Fällen Kreditinstitute auf, die Geld an ihre Kundschaft verleihen. Aber auch Privatpersonen und sogar Arbeitgeber können Darlehen vergeben und damit andere Menschen oder aber die eigenen Mitarbeiter unterstützen. Werden Kredite von privat vergeben, handelt es sich zumeist um Kreditvergaben im Familien- oder Bekanntenkreis, die oft zinslos und sehr flexibel sind. Durch Kreditplattformen im Internet ist es jetzt aber auch möglich, Privatkredite von Fremden in Anspruch zu nehmen und so bankunabhängig zu finanzieren. Eine Kreditvergabe ist aber auch hier nur dann möglich, wenn eine ausreichende Bonität in Form von Einkommensnachweisen und einer positiven Schufaauskunft belegt werden kann.
In den meisten Fällen jedoch werden sich Kreditsuchende an eine Bank wenden, um ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Da die Institute mit der Kreditvergabe Gewinn erzielen wollen, werden Zinsen berechnet, die je nach Kreditvariante und Kreditgeber recht unterschiedlich ausfallen können. Für Verbraucher kann es daher sinnvoll sein, vor dem Vertragsabschluss einen Kreditvergleich durchzuführen und die günstigsten Angebote am Markt mit Hilfe eines Kreditrechners zu finden. Bevor Banken jedoch einer Darlehensvergabe zustimmen, wird eine umfangreiche Bonitätsprüfung durchgeführt, um die Risiken eines Kreditausfalls zu minimieren. Fällt die Kreditprüfung positiv aus, kann nun der Kreditvertrag mit dem Darlehensgesamtbetrag, der monatlichen Rate und den anfallen Zinsen ausgefertigt werden. Auch die Darlehensbedingungen sind Bestandteil des Kreditvertrags, denn sie informieren über die wesentlichen Vertragsbestandteile und sind damit Grundlage einer jeden Kreditvergabe.