Förderung

KfW-297 Heizungsförderung – Zuschüsse für nachhaltige Heizsysteme

Mit der KfW-Fördernummer 297 werden effiziente, klimafreundliche Heizungen gefördert – z. B. Wärmepumpen oder Biomasseanlagen. Hier findest du Voraussetzungen, Förderhöhe, Kombinationsmöglichkeiten und die wichtigsten Schritte zur Antragstellung.

Hinweis: Diese Seite bietet eine kompakte Orientierung. Details und aktuelle Konditionen findest du im KfW-Überblick sowie im Förder-Überblick der Bundesländer.

Förderfähige Maßnahmen

Was wird über KfW-297 bezuschusst?

  • Einbau einer Wärmepumpe (ggf. mit natürlichem Kältemittel / Erdsonde / Eisspeicher).
  • Biomasseheizungen (z. B. Pellets) – meist mit strengeren Effizienzanforderungen.
  • Anschluss an Wärmenetze (Nah-/Fernwärme), sofern klimafreundlich.
  • Systemoptimierungen wie hydraulischer Abgleich, Hocheffizienzpumpen.

Nicht förderfähig: Reine Öl-/Gas-Neuanlagen ohne klimafreundliche Komponenten.

Zielgruppe & Gebäude

Wer kann KfW-297 nutzen?

Eigentümer:innen von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentümergemeinschaften. Förderfähig sind Bestandsgebäude; beim Neubau gelten eigene Programme (siehe Klimafreundlicher Neubau).

  • Voraussetzung Fachunternehmer-Ausführung & Nachweis der Effizienz.
  • Kombi Mit Länder-/Kommunalzuschüssen kombinierbar (Doppelförderung prüfen).
Förderhöhe

Wie hoch ist der Zuschuss?

KomponenteOrientierung
Basis-FörderungZuschuss prozentual vom Invest (Deckel/Einzelgrenzen beachten; genaue Werte je Technologie).
Bonus-Bausteinez. B. Effizienz-/Austauschbonus (alte fossile Heizung raus), Wärmepumpen-Bonus (natürliches Kältemittel).
KombinationMit Länderprogrammen kombinierbar; Anrechenbarkeit je Programm prüfen.

Konkrete Prozentsätze ändern sich gelegentlich – bitte im KfW-Überblick prüfen.

Ablauf

Schritte zur Förderung – so gehst du vor

  1. Technik & Auslegung mit Fachbetrieb klären (Wärmepumpen-Dimensionierung, Schallschutz, Quelle).
  2. Angebote einholen; keine Beauftragung vor Antrag.
  3. Förderantrag stellen (KfW-Portal; ggf. Energie-Expert:in einbinden).
  4. Bewilligung abwarten, dann Auftrag erteilen und Maßnahme umsetzen.
  5. Nachweis/Abrechnung über Fachunternehmerbestätigung & Rechnungen.
Wichtig: Reihenfolge beachten – sonst droht Förderausschluss.
Restfinanzierung

Förderung + Kredit: Investitionslücke schließen

Reicht der Zuschuss nicht, lässt sich die Differenz meist günstig über die Baufinanzierung oder ein Modernisierungskredit abbilden. Plane die Abruffristen und Bereitstellungszinsen ein, wenn mehrere Gewerke nacheinander beauftragt werden.

Häufige Fragen – KfW-297 Heizungsförderung

Kann ich die Förderung mit Länder-Zuschüssen kombinieren?

Oft ja, aber es gelten Anrechnungs-/Kumulierungsvorschriften. Prüfe die Bedingungen im Bundesländer-Überblick und in den Förderhinweisen.

Muss ich vor Antrag schon eine Fachplanung haben?

Ja, ein qualifiziertes Angebot und die technische Auslegung sind sinnvoll – der Auftrag darf jedoch erst nach Bewilligung erteilt werden.

Wie wirkt sich die Förderung auf meine Finanzierung aus?

Der Zuschuss reduziert die Investitionssumme und damit die zu finanzierende Darlehenshöhe. Berechne die neue Rate bequem mit dem Rechner.

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