Grundlagen
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim zuständigen
Grundbuchamt (meist beim Amtsgericht) geführt wird. Für jedes Grundstück oder
jede Eigentumswohnung existiert ein eigenes Grundbuchblatt, in dem alle wichtigen
rechtlichen Informationen zur Immobilie gespeichert sind.
Ziel des Grundbuchs ist Rechtssicherheit: Wer eine Immobilie kauft oder finanziert,
soll sich darauf verlassen können, dass Eigentümer, Rechte und Belastungen korrekt eingetragen sind.
Banken, Notare und Käufer orientieren sich vor jeder
Kaufentscheidung und Finanzierung an den Einträgen im Grundbuch.
Wichtig: Das Grundbuch ist nicht öffentlich einsehbar. Nur Personen mit
berechtigtem Interesse erhalten Einsicht oder einen Auszug.
Aufbau
Aufbau des Grundbuchs: Bestandsverzeichnis & Abteilungen I–III
Ein Grundbuchblatt ist klar strukturiert und besteht aus dem Bestandsverzeichnis und
drei Abteilungen:
Bestandsverzeichnis: beschreibt das Grundstück oder Wohnung (Lage, Flurstück,
Größe, ggf. Miteigentumsanteile und Sondereigentum).
Abteilung I: enthält die Eigentümer und die
Eigentumsverhältnisse (z. B. Alleineigentum, Miteigentum, Erbengemeinschaft).
Abteilung II: listet Lasten und Beschränkungen auf, etwa
Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Reallasten oder Veräußerungsbeschränkungen.
Abteilung III: umfasst Grundpfandrechte wie Hypotheken und
Grundschulden – besonders wichtig für die Baufinanzierung.
Tipp: Gerade Einträge in Abteilung II können die Nutzung der Immobilie dauerhaft beeinflussen
(z. B. lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch).