Arbeitgeberdarlehen sind, wie der Name schon vermuten lässt, Darlehen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen können. Diese Darlehen werden häufig im Rahmen einer Baufinanzierung genutzt und werden zu vergünstigten Zinssätzen vergeben, um die Mitarbeiter zu unterstützen. Der häufigste Grund zur Vergabe solcher Kredite ist daher auch die Mitarbeitermotivation sowie die Mitarbeiterbindung, die gerade in Zeiten des Fachkräftemangels immer wichtiger wird. Generell gilt bei diesen Darlehen der Gleichbehandlungsanspruch, sodass auch Teilzeitbeschäftigte diese Kredite in Anspruch nehmen können. Mitarbeiter, die das Angebot ihres Arbeitgebers annehmen und ein solches Darlehen nutzen, müssen einen Darlehensvertrag unterzeichnen, in dem nicht nur die Höhe der Darlehenssumme, sondern auch der Zinssatz sowie die jeweiligen Rückzahlungsmodalitäten enthalten sind. Fehlt die Angabe der Verzinsung, wird das Darlehen zinslos gewährt. Für die Rückzahlung wird in den meisten Fällen direkt ein Teil des Lohnes einbehalten, was als Lohnabschläge verbucht wird.
Unternehmen, die Mitarbeiterdarlehen vergeben, müssen die hieraus erzielten Zinseinnahmen als Gewinne verbuchen. Mitarbeiter hingegen müssen einen eventuellen Zinsvorteil als geldwerten Vorteil versteuern. Von einer Versteuerung wurde bis 2008 abgesehen, wenn die Darlehenssumme die Freigrenze 2.600 Euro nicht überstiegen hat und der Effektivzins jährlich mehr als 5 Prozent betrug. Seit 2008 wurden diese starren Regelungen allerdings aufgeweicht und für die Berücksichtigung einer eventuellen Versteuerung gilt nun der Vergleich zum generellen Marktzins. Maßgeblich sind nun die von der Bundesbank veröffentlichten Durchschnittssätze. Zudem darf die geltende Freigrenze von 44 Euro pro Monat nicht überschritten werden. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, bleibt der Kreditbetrag steuerfrei und ist laut Kreditvergleich gegenüber vielen anderen Darlehen deutlich günstiger. Die Höhe der monatlichen Rate sowie die Laufzeit kann nun mit Hilfe eines Kreditrechners ermittelt werden. Auch Lohnvorschüsse sind in diesem Fall nicht lukrativer.