Grunderwerbsteuer – Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf verstehen
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den größten Kaufnebenkosten
beim Haus- oder Wohnungskauf. Sie wird auf den Kaufpreis fällig und muss in der
Finanzierungsplanung von Anfang an mitgedacht werden.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?
Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet und wann ist sie fällig?
Welche Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks
oder einer Immobilie fällig wird. Sie wird vom Bundesgesetz geregelt, die konkreten
Steuersätze legt jedoch jedes Bundesland selbst fest.
Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis der Immobilie inklusive
fest mitverkaufter Bestandteile (z. B. Garage, Stellplatz, Einbauküche, wenn sie im Vertrag
dem Grundstück zugerechnet werden). Die Grunderwerbsteuer ist damit ein wichtiger Bestandteil der
Kaufnebenkosten.
Achtung: In vielen Regionen sind die Steuersätze in den vergangenen Jahren angehoben worden – eine
genaue Kalkulation der Nebenkosten ist deshalb unverzichtbar.
Wer zahlt?
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?
Gesetzlich können Käufer und Verkäufer die Grunderwerbsteuer zwar frei regeln, in der Praxis
übernimmt sie in Deutschland fast immer der Käufer. Diese Vereinbarung wird im
Kaufvertrag beim Notar festgehalten.
Das Finanzamt stellt den Grunderwerbsteuerbescheid direkt an denjenigen aus, der im Vertrag
als Steuerschuldner festgelegt ist – in der Regel also an den Käufer. Erst wenn die Steuer vollständig
bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die
Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch benötigt wird.
Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eigentumsumschreibung – deshalb ist pünktliche Zahlung
der Grunderwerbsteuer wichtig, um Verzögerungen zu vermeiden.
Berechnung
Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Die Berechnung folgt einem einfachen Schema:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes
Beispiel: Liegt der Steuersatz in deinem Bundesland bei 5 % und du kaufst eine Immobilie
für 400.000 €, ergibt sich eine Grunderwerbsteuer von:
400.000 € × 5 % = 20.000 €
Wichtig: Der Steuersatz unterscheidet sich je nach Bundesland. Informiere dich daher vorab,
welcher Satz aktuell für dein Kaufobjekt gilt – er kann einen deutlichen Unterschied in der
Finanzierungsplanung machen.
Tipp: Plane die Grunderwerbsteuer immer vollständig aus Eigenkapital ein. Banken finanzieren diese
Nebenkosten nur ungern mit.
Steuersätze & Besonderheiten
Höhe der Grunderwerbsteuer je nach Bundesland
Die Steuersätze der Bundesländer bewegen sich seit Jahren auf einem hohen Niveau. Sie liegen
typischerweise im Bereich von mehreren Prozent des Kaufpreises und unterscheiden sich von Land zu Land.
Für eine erste Kalkulation kannst du mit einem groben Durchschnittswert arbeiten
(z. B. 5 % vom Kaufpreis) und später den konkreten Satz deines Bundeslandes nachschlagen.
So unterschätzt du die Nebenkosten nicht.
Manche Bundesländer diskutieren regelmäßig Änderungen oder Entlastungen (z. B. beim Erwerb von
selbstgenutztem Wohneigentum). Prüfe daher immer den aktuellen Stand bei
Finanzverwaltung oder Notar.
Bei Grundstücksgeschäften innerhalb der Familie ist oft entscheidend, ob es sich steuerrechtlich
eher um eine Schenkung oder einen Kauf handelt. Hier spielen auch Erbschaft- und
Schenkungssteuerrecht eine Rolle.
Wichtig: Steuerliche Details solltest du immer mit Steuerberater oder Notar klären. Kleine
Vertragsänderungen können große steuerliche Folgen haben.
Praxis-Tipps
Grunderwerbsteuer clever in die Finanzierung einplanen
Die Grunderwerbsteuer ist kein „Nebenthema“, sondern ein fester Bestandteil der
Kaufnebenkosten. Sie wird kurz nach der Beurkundung des
Kaufvertrags fällig, sobald das Finanzamt den Steuerbescheid verschickt.
In deiner Checkliste Baufinanzierung sollte die Grunderwerbsteuer deshalb
als eigener Punkt auftauchen – zusammen mit Notar-, Grundbuch- und ggf. Maklerkosten. So erkennst du früh,
wie viel Eigenkapital du für Nebenkosten reservieren musst.
Nutze den Baufinanzierungsrechner, um unterschiedliche Szenarien durchzuspielen:
Wenn der Kaufpreis steigt, steigt nicht nur die Rate, sondern auch die Grunderwerbsteuer.
Faustregel: Reserviere zusätzlich zum Kaufpreis mindestens 10 % für Nebenkosten. Dazu gehört
neben der Grunderwerbsteuer auch alles rund um Notar & Grundbuch.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer – kurz & verständlich erklärt
Was ist die Grunderwerbsteuer einfach erklärt?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt.
Sie wird auf den Kaufpreis berechnet und vom Bundesland erhoben, in dem die Immobilie liegt.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Hauskauf?
Die Höhe hängt vom Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes ab und beträgt mehrere Prozent des Kaufpreises.
Für eine grobe Planung kannst du mit etwa 5 % rechnen und später den genauen Satz deines Bundeslandes
prüfen.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?
Im Kaufvertrag kann die Verteilung zwar frei geregelt werden, in der Praxis zahlt aber fast immer
der Käufer die Grunderwerbsteuer. Das Finanzamt wendet sich an den im Vertrag festgelegten Steuerschuldner.
Wie berechnet man die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer berechnet sich aus dem Kaufpreis multipliziert mit dem Steuersatz des Bundeslandes.
Beispiel: 400.000 € × 5 % = 20.000 € Grunderwerbsteuer.
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?
Nach der notariellen Beurkundung sendet das Finanzamt einen Steuerbescheid. Die Steuer ist innerhalb der
angegebenen Frist zu begleichen. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus,
die du für den Eigentumsübergang im Grundbuch brauchst.
Kann man die Grunderwerbsteuer sparen oder umgehen?
Es gibt Ausnahmen, etwa bei bestimmten Übertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern oder
im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen. Ob und wie die Steuer reduziert werden kann, sollte aber immer
individuell mit Steuerberater oder Notar geprüft werden.
Fällt bei einer Schenkung auch Grunderwerbsteuer an?
Viele unentgeltliche Übertragungen innerhalb der Familie unterliegen eher der Erbschaft- oder
Schenkungsteuer und sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Entscheidend sind Vertragsgestaltung
und Verwandtschaftsverhältnis – im Zweifel unbedingt fachlichen Rat einholen.