Grundschuld – Sicherheit für die Bank, Spielraum für dich
Die Grundschuld ist das zentrale Sicherungsmittel bei der
Baufinanzierung. Sie wird im Grundbuch eingetragen und
gibt der Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten, wenn Kreditraten dauerhaft nicht bezahlt werden.
Grundschuld einfach erklärt – Unterschied zur Hypothek
Eintragung, Rangfolge & Löschung im Grundbuch verstehen
Kosten & Rolle bei Anschlussfinanzierung und Umschuldung
Die Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht an einem Grundstück oder einer
Immobilie. Sie wird in Abteilung III des
Grundbuchs eingetragen und sichert in der Praxis meist ein
Immobiliendarlehen ab.
Zahlt der Kreditnehmer seine Raten dauerhaft nicht, kann die Bank die Immobilie
zwangsversteigern und sich aus dem Versteigerungserlös bedienen – allerdings nur im
Rahmen der vereinbarten Sicherungszweckerklärung.
Wichtig: Die Grundschuld ist rechtlich vom Darlehen getrennt. Sie bleibt bestehen, bis sie
ausdrücklich gelöscht oder an einen anderen Kreditgeber übertragen wird.
Grundschuld vs. Hypothek
Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek
Früher wurden Immobilienkredite oft über eine Hypothek abgesichert – heute nutzt man
fast ausschließlich die Grundschuld. Der Hauptunterschied:
Die Hypothek ist streng an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt.
Die Grundschuld ist flexibler und kann auch für andere oder neue Kredite genutzt werden.
Für dich als Kreditnehmer ist entscheidend, dass die Bank im Sicherungsvertrag (Sicherungszweckerklärung)
genau festlegt, welche Forderungen mit der Grundschuld abgesichert werden.
In Kreditunterlagen und Grundbuchauszug taucht deshalb fast immer die Grundschuld – und nicht mehr
die Hypothek – auf.
Eintragung im Grundbuch
Wie wird eine Grundschuld eingetragen?
Die Eintragung der Grundschuld erfolgt über einen Notar. Du unterschreibst eine
Grundschuldbestellungsurkunde, die an das Grundbuchamt weitergeleitet wird. Dort
erfolgt die Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs.
Entscheidend ist auch der Rang der Grundschuld:
Erstrangige Grundschuld: höchste Sicherheit für die Bank, meist bester Zinssatz.
Nachrangige Grundschuld: höheres Risiko, oft schlechtere Konditionen.
Im Grundbuch siehst du, welche Grundpfandrechte bereits bestehen und in welcher Reihenfolge sie
im Verwertungsfall bedient werden.
Kosten & Nebenkosten
Welche Kosten entstehen bei der Grundschuld?
Für die Eintragung einer Grundschuld fallen Notar- und Grundbuchgebühren an.
Diese richten sich nach der Höhe der Grundschuld und sind im
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
In der Praxis machen Grundschuldkosten einen spürbaren Anteil der
Kaufnebenkosten aus. Zusammen mit
Grunderwerbsteuer, Notar & Grundbuchkosten und ggf.
Maklerprovision solltest du realistisch mit 10 % und mehr auf den Kaufpreis rechnen.
Plane die Kosten für die Grundschuldeintragung von Beginn an als Eigenkapital ein – viele Banken
finanzieren diese Nebenkosten nicht oder nur ungern mit.
Sicherungszweckerklärung
Welche Rolle spielt die Sicherungszweckerklärung?
Die Grundschuld selbst sagt nur, bis zu welcher Summe eine Immobilie belastet ist.
Erst in der Sicherungszweckerklärung wird festgelegt, welche Forderungen
durch diese Grundschuld abgesichert werden.
Typisch ist eine sogenannte Briefgrundschuld oder Buchgrundschuld
mit Zinsen und Nebenleistungen, die höher sein kann als der eigentliche Darlehensbetrag – damit bei
Verzugszinsen und Kosten noch Spielraum bleibt.
Prüfe in deinen Kreditunterlagen, ob die Grundschuld nur das konkrete Immobiliendarlehen oder auch
weitere Forderungen absichert. Das ist wichtig für Transparenz und Verhandlungsspielraum.
Anschlussfinanzierung & Löschung
Grundschuld bei Umschuldung & Anschlussfinanzierung nutzen
Läuft die Zinsbindung aus, musst du nicht automatisch eine neue Grundschuld eintragen lassen.
Häufig kann die bestehende Grundschuld abgetreten oder umgeschrieben werden –
etwa wenn du zu einer anderen Bank wechselst.
Das spart Gebühren im Vergleich zur Löschung und Neueintragung. Bei vollständiger
Rückzahlung des Darlehens kannst du die Grundschuld aber auch löschen lassen – dazu benötigst du eine
Löschungsbewilligung deiner Bank.
Ob sich Abtretung oder Löschung lohnt, hängt von Höhe der Grundschuld, Gebühren und deinen
Zukunftsplänen ab. Orientierung bieten unsere Inhalte zur
Anschlussfinanzierung und zu
Finanzierungsvarianten.
Häufige Fragen zur Grundschuld – kurz & verständlich erklärt
Was bedeutet Grundschuld einfach erklärt?
Die Grundschuld ist ein Sicherungsrecht der Bank an deiner Immobilie. Sie wird im Grundbuch eingetragen
und erlaubt der Bank, die Immobilie zu verwerten, wenn das abgesicherte Darlehen dauerhaft nicht
zurückgezahlt wird.
Warum braucht die Bank eine Grundschuld?
Mit der Grundschuld erhält die Bank eine dingliche Sicherheit. Dadurch sind die
Zinsen für Baufinanzierungen deutlich niedriger, als sie es bei einem Kredit ohne Immobilie als
Sicherheit wären.
Wie hoch sollte die Grundschuld sein?
In der Praxis wird die Grundschuld meist etwas höher als der Darlehensbetrag eingetragen,
um Zinsen und Kosten abzudecken. Die genaue Höhe wird im Gespräch mit der Bank festgelegt und hängt von
Finanzierungsvolumen und Konditionen ab.
Was kostet die Eintragung einer Grundschuld?
Für die Eintragung fallen Notar- und Grundbuchgebühren an, die sich nach der Höhe der Grundschuld richten.
Sie sind Teil der Kaufnebenkosten und können einige tausend Euro ausmachen.
Muss ich die Grundschuld nach der Rückzahlung löschen lassen?
Du kannst, musst aber nicht. Eine gelöschte Grundschuld schafft Klarheit im Grundbuch, eine stehen gelassene
Grundschuld kann jedoch für spätere Finanzierungen wieder genutzt werden. Für die Löschung ist eine
Löschungsbewilligung der Bank und ein Notartermin nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?
Die Hypothek ist streng an ein bestimmtes Darlehen gebunden, die Grundschuld ist flexibler und kann auch
für neue oder andere Kredite genutzt werden. Deshalb werden Immobilien heute fast ausschließlich über
Grundschulden abgesichert.
Was bedeutet Grundschuld im Grundbuch?
Im Grundbuch zeigt die Grundschuld, in welcher Höhe die Immobilie mit Grundpfandrechten belastet ist
und an wen diese Rechte vergeben sind. Sie steht in Abteilung III des Grundbuchs und ist
für Banken, Käufer und Notare ein zentrales Informationsfeld.