Der Wechsel ist ein besonderes Wertpapier, das eine Zahlungsschuld beinhaltet. Der Wechselaussteller verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, an den Wechselnehmer (Bezogener) zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen. Wird der Wechsel akzeptiert und vom Bezogenen unterschrieben, wird er auch als Akzept bezeichnet. Der Bank Wechsel beinhaltet damit eine Zahlungsanweisung sowie das Recht, einen bestimmten Geldbetrag zu einem vorgenannten Termin einzufordern. In der heutigen Zeit wird ein Wechsel eher selten verwendet, findet bei der Finanzierung von Unternehmen aber nach wie vor Anwendung. Vor allem in der Außenhandelsfinanzierung kommt dieses Finanzierungsmittel noch immer vor. Bei der Bezahlung von Warengeschäften im Inland hingegen haben Wechsel ihre Bedeutung weitgehend verloren und werden meist nicht mehr eingesetzt.
Wechsel werden aber nicht nur bei Warenlieferungen genutzt, sondern dienen auch der Unternehmensfinanzierung. Wird etwa ein Wechsel auf die Bank gezogen und akzeptiert, spricht man von einem Akzeptkredit. Die Bank stellt in diesem Fall ihre eigene gute Bonität zur Verfügung, um dem Kunden die Finanzierung diverser Anschaffungen zu erleichtern. Der Kunde kann diesen Wechsel dann bei Warengeschäften einsetzen oder vorhandene Verbindlichkeiten begleichen. Zwei Tage vor Fälligkeit muss der Kunde den Wechselbetrag dann zur Verfügung stellen, damit die Bank die Wechselschuld begleichen kann. Ein Kredit kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den Betrag nicht aufbringen kann und das Konto ins Soll gerät. Daher spricht man auch nicht von einem eigentlichen Kredit, sondern vielmehr von einer Eventualverbindlichkeit, die erst dann entsteht, wenn der Kunde nicht zahlen kann. Um keine Risiken einzugehen, werden Akzeptkredite nur an Kunden mit einwandfreier Bonität vergeben, die natürlich entsprechend nachzuweisen ist. Alternativ ist es auch möglich, den Wechsel mit Barmitteln zu hinterlegen.