Kreditnehmer, die sich für einen Onlinekredit mit Sofortzusage oder einen klassischen Ratenkredit ihrer Hausbank entscheiden, achten in aller Regel sehr genau auf die hierbei berechneten Zinsen. Diese stellen jedoch nur einen Teil der Kreditkosten dar. Zusätzlich hierzu können weitere Kreditnebenkosten anfallen, zu denen Bearbeitungsgebühren, Disagio oder Wertermittlungsgebühren bei Immobiliendarlehen gehören können. Diese Nebenkosten können ein augenscheinlich günstiges Darlehen schnell verteuern, denn sie gehen natürlich in die Gesamtkosten ein. Diese ermitteln sich aus der Summe aller zu zahlenden Kosten und werden im Effektivzins angegeben. Der effektive Jahreszins ist damit eine gute Vergleichsgröße, wenn unterschiedliche Kreditangebote im online Rechner kostenlos gegenübergestellt werden sollen. Er zeigt nämlich, wie viel eine Kreditaufnahme wirklich kostet und wer das günstigste Angebot für den jeweils gewünschten Kredit bietet. Zu den bekanntesten Nebenkosten gehören zweifelsfrei die Bearbeitungsgebühren, die je nach Darlehensart und Vereinbarung zwischen 0,5-3 Prozent der Kreditsumme ausmachen können. Diese Gebühren werden auf den Kreditbetrag aufgeschlagen und in der Regel mit finanziert. Bei Ratenkrediten hat die Gesetzgebung jetzt entschieden, dass Bearbeitungsgebühren rechtswidrig sind, da die Banken diese für ihren Aufwand der Kreditprüfung erheben. Die Kreditprüfung jedoch liegt im Interesse der Institute selbst und sollte daher kostenfrei durchgeführt werden.
Neben den Bearbeitungsgebühren fallen aber noch weitere Kreditnebenkosten an, die im online Rechner kostenlos überprüft werden können. So ist es bei Immobiliendarlehen üblich, dass die Institute eine Wertermittlungsgebühr erheben, die für die Wertermittlung des Objektes fällig wird. Die Institute prüfen hierbei, ob die Immobilie tatsächlich den Wert des aufgenommenen Darlehens ausweist und damit als Sicherheit herangezogen werden kann. Zusätzlich kann bei Immobiliendarlehen ein Disagio, also ein Abschlag bei der Auszahlung, vereinbart werden. Das Darlehen wird in diesem Fall nicht zu 100 Prozent, sondern beispielsweise nur zu 95 Prozent ausgezahlt. Die verbleibenden fünf Prozent gelten als Zinsvorauszahlung und können, etwa bei vermieteten Objekten, auch als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Es ist also wichtig, dass sich Kreditnehmer über die Nebenkosten im Einzelnen informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Seriöse Kreditberater werden in jedem Fall auf die anfallenden Kosten hinweisen. Auch bei Onlineabschlüssen ist in der Regel auf den ersten Blick zu sehen, wie teuer ein Kredit ist und welche Ausgaben Kreditnehmer berücksichtigen müssen.