Unternehmen, die größere Aufträge annehmen, müssen die hierfür benötigten Waren sowie Hilfs- und Produktionsmittel in aller Regel vorfinanzieren. Auch die Auslieferung der jeweiligen Produkte an den Kunden sowie der Lohn der Fachkräfte muss entsprechend finanziert werden. Sollte die hierfür notwendige Summe das verfügbare Kapital übersteigen, benötigen die Unternehmen eine Vorfinanzierung, die in diesem Fall auch als Auftragsfinanzierung bezeichnet wird. Die Banken stehen den Unternehmen also als Kreditpartner zur Verfügung und sorgen dafür, dass die Firmen entsprechende Vorleistungen finanzieren und die Aufträge nach den Wünschen ihrer Kunden bearbeiten können. Ohne solche Kredite, die ebenso wie Schnellkredite oft sehr kurzfristig benötigt werden, könnten Aufträge oftmals nicht angenommen werden. Dies wiederum würde den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens schmälern und schließlich sogar Arbeitsplätze gefährden. Die Auftragsfinanzierung ist damit ein wichtiger Bereich der Unternehmensfinanzierung, die sowohl kurz- wie auch mittel- und langfristig möglich ist. Auch Auslandsgeschäfte können mit derartigen Krediten finanziert werden.
Wie bei jeder Kreditvergabe ist es auch bei der Finanzierung von Aufträgen notwendig, dass die Bonität der Kreditnehmer vor Kreditauszahlung geprüft wird. Die Unternehmen müssen hierzu Bilanzen und Geschäftsunterlagen einreichen, die der Bank einen Einblick in die wirtschaftliche Verfassung des Geschäftsbetriebes gibt. Nur dann, wenn die Einkünfte ausreichend sind, die Ausgaben zu finanzieren und gleichzeitig die Kreditbelastung zu tragen, kann der Kredit mit dem aktuellen Zinssatz Darlehen auch vergeben werden. Um die Kreditwürdigkeit noch besser einschätzen zu können, werden außerdem Auskunfteien zu Rate gezogen, die die Bonität von Unternehmen bewerten. Zudem ist es nötig, der Bank das jeweilige Auftragsgeschäft einzureichen, für das die Finanzierung schließlich gedacht ist. Nicht selten lassen sich die Banken auch zusätzliche Sicherheiten einreichen, zu denen eine Grundschuldeintragung ebenso gehören kann wie die Übereignung von Waren und Produkten. Auch eine Abtretung der Auftragszahlung ist grundsätzlich möglich. Welche Sicherheit im Einzelnen vereinbart wird, wird im jeweiligen Kreditgespräch individuell besprochen.