Darlehen sind kurz- bis mittelfristige Kredite, die mit höheren Summen vergeben und in festen Raten getilgt werden. Damit ist der Darlehensbegriff etwas vom Kreditbegriff abgegrenzt, denn hierzu zählen auch Garantien und Bürgschaften, die jedoch als Eventualverbindlichkeit angesehen werden. In der Praxis jedoch werden Darlehen und Kredit meist in einem Zuge verwendet. Um ihren Kunden die Finanzierung von Anschaffungen oder größeren Projekte zu erleichtern, haben die Banken in den vergangenen Jahren verschiedene Darlehensarten entwickelt, die je nach Bedarf genutzt werden können. Für den eher kurzfristigen Bereich stehen sowohl Ratenkredite mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten wie auch Dispositions- und Rahmenkredite zur Verfügung. Für die längerfristige Finanzierung hingegen können Ratenkredite mit Laufzeiten ab 36 Monaten sowie Immobiliendarlehen genutzt werden. Der Kreditvergleich hilft hier, das beste Angebot zu finden. In allen Fällen muss das Geld, das durch den Darlehensgeber zur Verfügung gestellt wurde, am Ende der Kreditlaufzeit wieder vollständig zurückgezahlt werden. Dies erfolgt zumeist durch die Zahlung monatlicher Raten, die Rückzahlung kann aber auch zum Laufzeitende in einer Summe vereinbart werden.
Bankkunden, die ein Darlehensangebot in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren mit ihrer Bank nach erfolgreicher Kreditprüfung einen Darlehensvertrag. Dieser gibt sowohl die vereinbarte Kreditsumme wie auch die Laufzeit, die Verzinsung sowie die Modalitäten zur Rückzahlung an. Auch der effektive Jahreszins, der die Kosten der Kreditaufnahme angibt, sowie der Darlehensgesamtbetrag müssen genannt werden. Der Effektivzins bietet die Möglichkeit, verschiedene Darlehensangebote einem Vergleich zu unterziehen und mit dem Kreditrechner die günstigste Lösung für das eigene Projekt zu finden. Gleichzeitig erhalten Darlehensnehmer auch die allgemeinen Darlehensbedingungen, die über eine eventuelle vorzeitige Rückzahlung, Folgen des Zahlungsverzugs und Kündigungsfristen informieren. Sie stellen die rechtliche Grundlage für die Darlehensvergabe dar und müssen daher in jedem Fall vom Darlehensgeber ausgehändigt werden. Sofern individuelle Vereinbarungen getroffen wurden, müssen diese separat und natürlich schriftlich fixiert werden.