Als Investitionsgut oder Kapitalgut werden langlebige Wirtschaftsgüter bezeichnet, die von Unternehmen zur Produktion angeschafft werden. Sie haben mit diesen Gütern die Möglichkeit, waren zu erstellen oder weiter zu produzieren und natürlich Gewinne zu erzielen und Geld zu verdienen. Sie sind damit Teil des jeweiligen Produktions- und Dienstleistungsprozesses eines Unternehmen und aus dem Alltag nicht wegzudenken. Kapitalgüter werden dabei strickt von Roh- oder Betriebsstoffen getrennt, die in der Regel direkt in die produzierten Güter eingehen. Kapitalgüter hingegen sind lediglich Hilfsgüter, ohne die eine weitere Verarbeitung nicht möglich wäre. In der Bilanz werden diese Güter dem Anlagevermögen zugerechnet, das jährlich durch entsprechende Abschreibungen im Wert sinkt. Welche Form der Abschreibung hier genutzt wird, ob linear oder degressiv, können die Unternehmen individuell mit ihrem Steuerberater klären. Wurde das Gut vollständig abgeschrieben, kann aber weiter genutzt werden, wird es zwar mit dem Buchwert „0“ geführt, bietet aber nach wie vor die Möglichkeit, dieses in der Produktion einzusetzen. Um auch bei Defekten oder Verschleißerscheinungen erneut investieren zu können, sollten Unternehmen entsprechende Rücklagen bilden.
Sollen Kapitalgüter angeschafft werden, können Unternehmen zum einen auf vorhandene finanzielle Mittel zurückgreifen und zum anderen einen Kredit für Selbständige nutzen. Auch Schnellkredite oder klassische Investitionskredite sind hierfür bestens geeignet. Die Banken prüfen in diesem Zusammenhang, ob das Unternehmen oder der Selbstständige die für den Kredit notwendige Zahlungsfähigkeit aufweist und ob die Kreditwürdigkeit gegeben ist. Ist dies der Fall, kann der Kredit zu den jeweils vereinbarten Konditionen vergeben und das Gut angeschafft werden. Mitunter ist es sogar möglich, für die Anschaffung von Kapitalgütern Förderkredite zu nutzen, die etwa von der KfW Bankengruppe vergeben werden. Diese Förderkredite zeichnen sich nicht nur durch eine niedrige Verzinsung aus, sie sind oft auch mit einem Haftungsausschluss versehen. Die finanzierende Bank muss damit nicht für den Kredit haften und ist von einem etwaigen Kreditausfall nicht betroffen. Solche Regelungen helfen vor allem Jungunternehmen und Firmen, die noch nicht lange am Markt aktiv sind. Sie erhalten vielfach nicht die gewünschten Kredite, da keine Nachhaltigkeit berücksichtigt werden kann. Mit entsprechenden Förderdarlehen jedoch können auch hier entsprechende Investitionen getätigt werden, um unter Umständen sogar ein neues Unternehmen zu etablieren.