Unter der Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit einer Person, Verträge rechtsverbindlich abzuschließen. Man unterscheidet hierbei die Geschäftsunfähigkeit, die beschränkte Fähigkeit, Geschäfte abzuschließen sowie die vollständige Geschäfts-Fähigkeit. Die gesetzlichen Regelungen zur Geschäftsfähigkeit finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen 104 bis 113.
Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten rechtlich als geschäftsunfähig. Gleiches gilt für Personen, die aufgrund einer andauernden Geisteskrankheit nicht in der Lage sind, freie Willenserklärungen zu äußern. Als beschränkt geschäftsfähig hingegen gelten minderjährige Personen zwischen dem siebten und dem 18. Lebensjahr sowie Betreute, die einem Einwilligungsvorbehalt unterliegen. Sie können grundsätzlich Rechtsgeschäfte allein erledigen, die ihnen einen rechtlichen Vorteil bringen. Verträge hingegen, die rechtlich belasten, dürfen nicht abgeschlossen werden. Hier müssen die jeweiligen gesetzlichen Vertreter (die Eltern bei Kindern) dem Abschluss zustimmen und ihre Genehmigung erteilen. Wird dennoch ein Vertrag unterschrieben, gilt dieser als schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung von den Eltern nicht erteilt, muss der Vertrag im Anschluss wieder aufgelöst werden. Lediglich Verträge, die der Minderjährige mit seinem Taschengeld finanziert, sind wirksam. Voraussetzung ist jedoch, dass beispielsweise die Kaufsumme eines Computerspiels voll bezahlt ist. Die Gewährung von Krediten an beschränkt Geschäftsfähige ist nicht möglich.
Wie bereits erwähnt, ist der Abschluss von Sofortkrediten nur dann möglich, wenn Kreditnehmer vollständig geschäftsfähig sind. Der Nachweis erfolgt in aller Regel anhand eines gültigen Personalausweises, der das Geburtsdatum aufzeigt. Banken können mit diesen Kunden somit Kreditverträge in jeglicher Form abschließen, denn diese Kunden gelten als in der Lage, die Verträge zu verstehen und über den Kreditrechner Vergleich zu bewerten. Sollten Fragen auftreten, stehen die Mitarbeiter der Banken natürlich gerne zur Verfügung, diese zu klären. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, eine Verbraucherzentrale aufzusuchen und die Vertragsdetails dort untersuchen zu lassen. Grundsätzlich sollten Verträge nicht abgeschlossen werden, solange noch Fragen oder Unklarheiten bestehen. Dies ist besonders bei Kreditverträgen der Fall, die oft über viele Jahre abgeschlossen werden. Eine Kündigung der Verträge ist nach Ablauf der Widerrufsfrist nämlich nur sehr schwer möglich. Geschäftsfähige Personen haben kaum die Möglichkeit, vor Ablauf der Kündigungsfrist diese Verträge aufzulösen. Daher ist es wichtig, sich vorab zu informieren und ggf. Hilfe einzuholen.