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Übergabe
(KK - Hannover) Ist der Umzug erst mal erledigt, kommen noch allerlei scheinbare Kleinigkeiten. Aber es besteht noch kein Anlass zur Entspannung oder Sorglosigkeit. Mit Ihrem Vermieter oder einem seiner Stellvertreter müssen Sie die alte Wohnung übergeben. Achten Sie peinlichst genau darauf, dass bei der Übergabe ein sog. Übergabeprotokoll angefertigt wird, auf dem der Vermieter möglichst mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er keine noch ausstehenden Mängel bei der Übergabe festgestellt hat. Falls er doch noch Beanstandungen hat, sollten auch diese auf dem Übergabeprotokoll vermerkt werden. Klären Sie auch gleich ab, wie die noch nicht erledigten Mängel erledigt werden sollen. Entweder durch Nachbesserung in Eigenarbeit oder gegen eine angemessene Zahlung. Negieren oder Weglaufen schafft evtl. Probleme nicht aus der Welt.