Mietspiegel – Definition, Berechnung, Anwendung (Leitfaden)

Kurz erklärt: Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete und hilft, Mieten korrekt einzuordnen – bei Neuvermietung wie bei Mieterhöhungen im Bestand.

1. Was ist der Mietspiegel?

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er wird in der Regel von Städten und Gemeinden erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. Man unterscheidet zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel. Qualifizierte Mietspiegel folgen wissenschaftlichen Grundsätzen und genießen vor Gericht ein höheres Gewicht.

Definition kompakt: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist das Mietniveau, das in den letzten Jahren für Wohnungen ähnlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wurde – abgeleitet aus Vermietungs- und Bestandsdaten.

Mehr Grundlagen: Einfacher vs. qualifizierter Mietspiegel, Wie entsteht ein Mietspiegel? Methodik & Aktualisierung, Glossar Mietspiegel.

2. Ortsübliche Vergleichsmiete

Zur Ermittlung werden Wohnungen in Vergleichsgruppen eingeteilt. Relevante Merkmale sind u. a. Größe, Baujahr, Ausstattung, Wohnlage und Energieeffizienz. Häufig werden Spannen angegeben; die konkrete Einordnung erfolgt über Zu- und Abschläge anhand der Wohnwertmerkmale.

Typische Wohnwertmerkmale

  • Lage (einfach, mittel, gut)
  • Baujahr/Modernisierungsstand
  • Ausstattung (Bad, Küche, Balkon/Terrasse)
  • Energieeffizienz/Heizungsart
  • Wohnfläche & Zuschnitt

Wohnwertmerkmale richtig einordnen

Benötigte Unterlagen

  • Mietvertrag & aktuelle Miethöhe
  • Flächenaufstellung (WoFlV-konform)
  • Modernisierungsnachweise
  • Letzter Mietspiegel (Stadt)

Checkliste: Daten für die Berechnung

3. Vergleichsmiete berechnen

Die Berechnung folgt einem Dreischritt: (1) passende Mietspiegelfelder ermitteln, (2) Wohnwertmerkmale bewerten und in die Spanne einordnen, (3) rechtliche Grenzen (z. B. Kappungsgrenze, Mietpreisbremse) prüfen. Eine exakte Wohnflächenermittlung ist Voraussetzung.

Rechenbeispiel (vereinfacht)

  1. Feld im Mietspiegel: 60–80 m², Baujahr 1978–1994, Lage „mittel“ → Spanne: 9,50–11,80 €/m²
  2. Merkmale: Balkon (+), modernisiertes Bad (+), Grundriss durchschnittlich (0) → Einordnung: 11,20 €/m²
  3. Wohnfläche: 72 m² → Vergleichsmiete ≈ 72 × 11,20 € = 806,40 € monatlich (kalt)

Checkliste – häufige Fehler vermeiden

Weitere Berechnungsvarianten: Ortsübliche Miete berechnen.

4. Anwendung in der Praxis

Der Mietspiegel dient als Grundlage für Mieterhöhungen im Bestand und zur Orientierung bei Neuvermietungen. Je nach Stadt gelten zusätzlich Kappungsgrenzen und ggf. die Mietpreisbremse. Alternativ zur Mietspiegelbegründung können drei Vergleichswohnungen herangezogen werden.

EinsatzBegründungBesonderheiten
Mieterhöhung BestandMieterhöhung mit MietspiegelFristen, Form, Kappungsgrenze (Kappungsgrenze & Mietpreisbremse – was gilt wann?)
NeuvermietungOrientierung an ortsüblichen MietenMietpreisbremse beachten (wo gültig)
AlternativeDrei VergleichswohnungenDokumentationsaufwand höher

Besonderheiten bei Vertragsarten: Indexmiete, Staffelmiete. Unterschiede zwischen Neuvermietung und Bestandsmiete. Für die Kommunikation: Musterbrief Mieterhöhung mit Mietspiegel und Widerspruch gegen Mieterhöhung.

Tipp:

Dokumentiere die Einordnung in die Mietspiegelspalte nachvollziehbar: Notiere Spannenfeld, alle Wohnwertmerkmale und die Herleitung des gewählten Werts. Das senkt Rückfragen und erhöht die Akzeptanz.

5. Mietspiegel in Top-Städten (Kurzüberblick)

FAQ zum Mietspiegel

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel?

Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und besitzt eine stärkere indizielle Wirkung. Einfache Mietspiegel sind ebenfalls hilfreich, gelten rechtlich aber als weniger belastbar.

Wie oft wird der Mietspiegel aktualisiert?

Regelmäßig, meist alle zwei Jahre fortgeschrieben. Details variieren je Stadt.

Kann ich die Vergleichsmiete ohne Mietspiegel ermitteln?

Ja, z. B. über drei Vergleichswohnungen. Der Dokumentationsaufwand ist jedoch höher und die Beweiskraft hängt von der Vergleichbarkeit ab.

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