Wohnfläche korrekt ermitteln (WoFlV) – Balkon/Terrasse-Faktoren
Wichtig: Eine korrekte Wohnfläche ist die Grundlage für jede Vergleichsmiete. Hier erfährst du, was zählt, was nicht – und wie Außenflächen bewertet werden.
Für Kontext und Anwendung lies den Leitfaden Mietspiegel. Rechen-Workflows findest du unter Vergleichsmiete berechnen und Ortsübliche Miete berechnen.
Grundlagen & Vorbereitung
- Grundriss/Flächenaufstellung bereitstellen
- Raumhöhen, Nutzung (Wohnen/Nebenraum) prüfen
- Sonderflächen (Balkon/Terrasse/Loggia) markieren
Anrechenbare Flächen (Auswahl)
| Bereich | Anrechnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Wohn-/Schlafräume, Küche, Bad | 100 % | Voll anrechenbar |
| Flure innerhalb der Wohnung | 100 % | Voll anrechenbar |
| Dachschrägen 1,00–2,00 m | 50 % | Unter 1,00 m: 0 % |
| Unter 1,00 m Höhe | 0 % | Nicht anrechenbar |
| Balkon/Loggia/Terrasse (außen) | anteilig | Typisch 25 %, ggf. höher je Qualität/Lage |
| Keller/Abstellräume außerhalb | 0 % | Nutzfläche |
Höhen & Schrägen berücksichtigen
Miss die lichten Höhen. Teile Dachräume in Zonen: 0–1,00 m = 0 %, 1,00–2,00 m = 50 %, ab 2,00 m = 100 %.
Balkon/Terrasse anrechnen
Faustregel
Außenflächen werden häufig mit 25 % angesetzt; je nach Qualität/Lage auch höher. Maßgeblich sind lokale Vorgaben/Hinweise.
Beispiel
- Wohnfläche innen: 70,00 m²
- Balkonfläche: 8,00 m² → angerechnet 25 % = 2,00 m²
- Gesamt-Wohnfläche = 72,00 m²
Weiter zur Vergleichsmiete oder den Wohnwertmerkmalen.
Dokumentation & Ergebnis
Checkliste Dokumentation
- Berechnungsweg (Innenflächen, Höhenzonen, Außenflächen)
- Ergebnis in m² mit Datum/Urheber der Berechnung
- Grundriss/Skizze & ggf. Fotos beilegen
Halte für Dachschrägen eine Mini-Skizze mit Höhenlinien (1,00 m / 2,00 m) vor. So ist die Anrechnung später eindeutig nachvollziehbar.
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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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