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Wohngeldstelle
(KK - Hannover) Wer zum Sozialfall wird und seine Miete nicht mehr bezahlen kann, muss in eine kleinere und günstigere Wohnung umziehen und sich bei der Wohngeldstelle melden. Doch wer arm ist, kann sich einen Umzug oft nicht mehr finanzieren. Ein Teufelskreis. Fragen Sie das Jobcenter, ob die Umzugskosten für HARTZ-IV-Empfänger übernommen werden. Ist dies der Fall, dann klären Sie auch ab, ob Sie die Kosten erst vorstrecken müssen und später wieder über das Amt zurückbekommen oder ob das Amt die Kosten direkt übernimmt. Fragen Sie auch, was mit Kaufbelegen geschehen soll, wie z. B. Belege für Auslegware, Tapeten und Farbe. Erkundigen Sie sich vor dem Umzug in eine kleinere Wohnung, ob das Amt die Kosten für den Umzug übernimmt. Oft stehen Regeln betreffend der Quadratmeterzahl und der Miethöhe im Wege, die einen Umzug scheitern lassen. Erteilt Ihnen das Amt keine Auskunft, fragen Sie andere HARTZ-IV-Empfänger, die einen Bescheid bereits erhalten haben, wie das Prozedere bei Ihnen war.