Mieterhöhung – Voraussetzungen & Grenzen nach BGB

Mieterhöhungen müssen formell und inhaltlich korrekt sein. Üblich sind Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) sowie Erhöhungen nach Modernisierung (§ 559 BGB). Wichtig sind Nachvollziehbarkeit, richtige Begründung und die Einhaltung der Fristen.

Zur ortsüblichen Vergleichsmiete

  • Kappungsgrenze: in der Regel max. 20 % in 3 Jahren (örtlich oft 15 %)
  • Begründung:Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten
  • Sperrfrist: Mindestens 12 Monate seit letzter Erhöhung/Einzug

Nach Modernisierung

  • Ankündigung vor Beginn; nur wertsteigernde Maßnahmen
  • Besondere Berechnung: prozentuale Umlage der Kosten
  • Härteeinwand des Mieters möglich

Checkliste & Vorgehen

  1. Prüfen, ob formelle Anforderungen erfüllt sind (Schriftform, Begründung, Fristen)
  2. Mit Mietspiegel oder eigenen Vergleichsdaten abgleichen
  3. Ggf. Teilzustimmung oder Ablehnung schriftlich erklären – Muster
  4. Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen: Urteile A–Z

Grundlagen und angrenzende Themen: Mietrecht – Rechte & Pflichten, Mietminderung, Mietvertrag.

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