Umzugsschäden
Lassen Sie sich von Ihrem Möbelspediteur in einem persönlichen Beratungsgespräch über die sinnvolle Maßnahmen zur Absicherung vor Umzugsschäden informieren. Generell gibt es 2 Möglichkeiten des Versicherungsschutzes: Die Haftung des Möbelspediteure nach § 451 e: Dieser Schutz ist für den Kunden kostenlos. Der Haftungshöchstbetrag bemisst sich auf 620 Euro je Kubikmeter Umzugsgut. Bei unabwendbaren Ereignissen ist der Möbelspediteure dann von der Haftung dann befreit, wenn er die "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" nachweist (sog. unabwendbares Ereignis). Will man sich auch gegen Schäden absichern, die mit "höherer Gewalt begründet werden könnten sollte eine Transportversicherung über den Zeitwert des Umzugsgutes abgeschlossen werden. Auch hier wird Ihnen Ihr Umzugsberater mit aktuellen Informationen helfen können. Wenn es dann einmal passiert ist, sollten Sie den Spediteur schnellstmöglich auf den entstandenen Schaden hinweisen.
Ist der Schaden offensichtlich (z.B. eine zerbrochene Glastür am Schrank ein gebrochenes Tischbein, oder Kratzer in einer Tischplatte), dann müssen Sie der Spedition diesen Schaden sofort nach dem Umzug schriftlich mitteilen. Schäden, die erst später zu erkennen sind sog. verdeckte Schäden, müssen dem Umzugsspediteur schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Umzugsbeendigung angezeigt werden. Ein solcher Schaden ist z.B. ein mechanischer oder elektrischer Defekt in einer Geschirrspülmaschine, der erst wenige Tage nach Umzugsende bei Inbetriebnahme des Gerätes festgestellt werden konnte. Von daher ist es wichtig alle Geräte nach dem Auspacken zu testen, auch wenn diese, z.B. die Geschirrspülmaschine, noch nicht benötigt werden.