Für denjenigen, der seine Arbeit verliert ist die Situation schon bitter genug. Nun kommt noch oft genug der Verlust der Wohnung hinzu. Da in den letzten Jahren immer weniger Menschen 12 Monate durchgehend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, müssen sie im Falle der Arbeitslosigkeit gleich direkt Arbeitslosengeld II oder kurz gesagt Hartz IV beziehen. Sicherlich gibt es es Hilfen vom Amt für die Wohnung, doch wer zuvor zu "luxuriös" gewohnt hat, muss in eine billigere und oftmals kleinere Wohnung umziehen.
Angemessener Wohnraum liegt in der Regel vor, wenn die Wohnung nicht größer als 45 – 50 Quadratmeter für einen Single ist. Für zwei Personen gelten 60 Quadratmeter als angemessen. Für jede weitere Person sind 15 Quadratmeter zusätzlich einzurechnen. Allerdings sind dies nur grobe Richtwerte. Liegt eine Wohnung mit 50 Quadratmeter Wohnfläche für eine Person noch im Rahmen der angemessenen Kosten, so wird in den seltensten Fällen die Kostenerstattung verweigert. Maßgeblich sind hierbei immer die örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten.
Das Amt hilft auch finanziell bei den Umzügen. Nichts muss von einem Tag auf den anderen gehen. Erkundigen Sie sie sich bei der zuständigen Abteilung Ihrer Arbeitsagentur, was sie tun müssen, um an Geld für Ihren Umzug zu kommen.