
Grundvoraussetzung für eine Kreditvergabe ist sowohl bei Privatpersonen wie auch bei Selbstständigen ein festes Einkommen, mit dem die Kreditrate finanziert werden kann. Selbstständige weisen dieses Einkommen anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertung oder einer Bilanz nach, die alle Einnahmen und Ausgaben und somit auch den Geschäftsüberschuss ausweist. Verbleibt nach Abzug aller Steuern und Kosten ein Überschuss, kann der Kredit genehmigt werden. Zudem sollten Selbstständige eine positive Schufa-Auskunft sowie eine positive Auskunft bei der Creditreform nachweisen können. Durch Abfrage beider Auskunfteien haben die Banken die Möglichkeit, die Kreditwürdigkeit zu überprüfen und die Zahlungsmoral des Kreditnehmers besser einzuschätzen.
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Bei einer GmbH ist die Haftung bei einer Insolvenz auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Vermögen der Gesellschafter hingegen ist geschützt und kann auch bei Zahlungsrückständen der Gesellschaft nicht angegriffen werden. Da die Banken die Gesellschafter gern in Mithaftung nehmen, wird vielfach eine Bürgschaft bei Krediten an die GmbH gefordert. Die Banken erhoffen sich so mehr Einsatz von den Gesellschaftern, um eine Insolvenz weitgehend zu vermeiden. Auf eine solche Bürgschaft wird oft nur dann verzichtet, wenn die finanzielle Situation der GmbH einwandfrei ist und die Gesellschaft über ausreichend Rücklagen verfügt. Auch dann, wenn Sicherheiten in Form von Immobilien oder anderem Gesellschaftsvermögen nachgewiesen kann, kann eine Bürgschaft unter Umständen abgewendet werden.
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