
Das Angebot der Banken im Bereich Darlehen ist sehr vielfältig und speziell auf die Wünsche der Kunden zugeschnitten. Ist für eine größere Anschaffung eine Kreditaufnahme geplant, der allerdings kurzfristig zurückgezahlt werden soll, eignet sich sowohl der Dispositions- wie auch der Rahmenkredit. Bei beiden Kreditarten können Kreditnehmer auf eine Kreditlinie zurückgreifen und diese ganz nach Wunsch in Anspruch nehmen. Auch Rückzahlungen sind jederzeit in beliebiger Höhe möglich. Für Anschaffungen, für die eine monatliche Rate gewünscht wird, ist der klassische Ratenkredit passend. Die Höhe der Rate richtet sich hier nach der Länge der Laufzeit und kann so vom Kreditnehmer durchaus beeinflusst werden. Da für den Ratenkredit kein Verwendungszweck vorgegeben wird, ist er für nahezu alle Anschaffungen bestens geeignet. Speziell für den Autokauf bieten die Banken zusätzlich den Autokredit, der durch Einreichung des Kfz-Briefes abgesichert ist. Neben der üblichen Ratenzahlung ist hier seit einigen Jahren auch die Ballonfinanzierung möglich, die eine niedrigere Monatsbelastung ermöglicht.
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Bei einer GmbH ist die Haftung bei einer Insolvenz auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Vermögen der Gesellschafter hingegen ist geschützt und kann auch bei Zahlungsrückständen der Gesellschaft nicht angegriffen werden. Da die Banken die Gesellschafter gern in Mithaftung nehmen, wird vielfach eine Bürgschaft bei Krediten an die GmbH gefordert. Die Banken erhoffen sich so mehr Einsatz von den Gesellschaftern, um eine Insolvenz weitgehend zu vermeiden. Auf eine solche Bürgschaft wird oft nur dann verzichtet, wenn die finanzielle Situation der GmbH einwandfrei ist und die Gesellschaft über ausreichend Rücklagen verfügt. Auch dann, wenn Sicherheiten in Form von Immobilien oder anderem Gesellschaftsvermögen nachgewiesen kann, kann eine Bürgschaft unter Umständen abgewendet werden.
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