
Beim Abbruch der Ausbildung geht der Anspruch auf ein derartiges Kreditangebot verloren. Wichtig ist, dass die Bank hierüber kurzfristig informiert wird und entsprechend handeln kann. Unter Umständen ist es ja möglich, den Kreditbetrag für eine zusätzliche Ausbildung zu nutzen oder nach Beginn des Studiums erneut in Anspruch zu nehmen. Eine kurze Auszeit hingegen wird oft ohne Probleme gewährt, in der Regel sind bis zu drei Semester erlaubt. Wird die Ausbildung gänzlich abgebrochen, tritt die Rückzahlungsphase ein und das Darlehen muss in monatlichen Raten getilgt werden.
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Bei einer GmbH ist die Haftung bei einer Insolvenz auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Vermögen der Gesellschafter hingegen ist geschützt und kann auch bei Zahlungsrückständen der Gesellschaft nicht angegriffen werden. Da die Banken die Gesellschafter gern in Mithaftung nehmen, wird vielfach eine Bürgschaft bei Krediten an die GmbH gefordert. Die Banken erhoffen sich so mehr Einsatz von den Gesellschaftern, um eine Insolvenz weitgehend zu vermeiden. Auf eine solche Bürgschaft wird oft nur dann verzichtet, wenn die finanzielle Situation der GmbH einwandfrei ist und die Gesellschaft über ausreichend Rücklagen verfügt. Auch dann, wenn Sicherheiten in Form von Immobilien oder anderem Gesellschaftsvermögen nachgewiesen kann, kann eine Bürgschaft unter Umständen abgewendet werden.
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