Berufshaftpflicht für Steuerberater - ausgaben beitrag beitragstabelle bilanz bilanzierung buchhaltung einnahmen finanzplan formeln haushaltsplan hebesatz kalkulation kinderfreibetrag kugelschreiber lohnsteuer lohnsteuertabelle mehrwertsteuer preis preistabelle preisvergleich preisübersicht schulden steuer steuerberater steuertabelle tabelle umsatzsteuer vorsteuer zinsen übersicht.Berufshaftpflicht für Steuerberater

Steuerberater beraten ihre Kunden häufig in sensiblen Vermögens- und Steuerfragen. Fehler in diesem Gebiet können enorme Schadenersatzansprüche der Klienten nach sich ziehen, die nicht selten die Existenz gefährden. Eine Berufshaftpflicht, die speziell für beratende Berufe als Vermögensschadenhaftpflicht entwickelt wurde, kann hier helfen, die finanziellen Risiken zu begrenzen.

Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflicht

Steuerberater, die in Deutschland tätig werden wollen, sind nach § 67 StBerG dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung würde im Schadensfall eintreten und die berechtigten Schadenersatzansprüche der Klienten übernehmen. Sollten die Schadenersatzforderungen unbegründet sein, würde die Versicherung diese abwenden und für ihren Kunden eintreten. Die Versicherung muss in jedem Fall mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro pro Versicherungsfall und einer Jahreshöchstleistung von einer Million Euro abgeschlossen werden. Diese Versicherungssummen sind bei größeren Schäden jedoch kaum ausreichend, sodass eine zusätzliche, mandatsbezogene Versicherung in Erwägung gezogen werden sollte.

Die Absicherung individuell wählen

Um eine passende Absicherung für Steuerberater zu erreichen, ist eine persönliche und individuelle Beratung jedes einzelnen Versicherungskunden wichtig. Dabei muss beachtet werden, welcher Geschäftsumfang vorliegt und wie hoch die möglichen Schadenssummen liegen könnten. Auf dieser Basis ist es Versicherungsexperten dann möglich, die passende Absicherung zu wählen und diese gemeinsam mit dem Kunden zu vereinbaren. Mögliche Schadenersatzansprüche müssen dann nicht mehr gefürchtet werden und stellen so keine Existenzgefährdung mehr dar.

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